Einigung über Gesetzespaket Bundestag verschärft Anti-Stalking-Gesetz
25.06.2021, 08:07 Uhr
Durch die Strafverschärfungen beim Stalking sollen Täter künftig schneller in Untersuchungshaft genommen werden können.
(Foto: picture alliance / dpa)
In einer Marathonsitzung in der Nacht zu Freitag beschließt der Bundestag eine Reihe neuer Gesetze. Nicht nur die Veröffentlichung von Feindeslisten wird künftig unter Strafe gestellt, auch Stalker müssen mit einem härteren Vorgehen rechnen.
Der Bundestag hat eine Reihe neuer Strafgesetze gegen rechte Hetze sowie zum Schutz von Frauen und Kindern beschlossen. Das Parlament billigte ein Sammelgesetz der großen Koalition, das die sogenannten Feindeslisten unter Strafe stellt, sowie Verschärfungen beim Stalking, der Zwangsprostitution und kriminellen Handelsplattformen vorsieht.
Auf den Feindeslisten veröffentlichen zumeist Rechtsextreme Name und Anschrift ihrer Gegner - in der Erwartung, dass sie auf diese Weise Ziel von Attacken werden. In Zukunft macht sich strafbar, wer Listen veröffentlicht, die geeignet und bestimmt dafür sind, Bürger Gefahren auszusetzen, heißt es in dem neuen Gesetz. Verboten ist nunmehr auch das Zeigen von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Davon soll insbesondere die Flagge der radikalislamischen Hamas erfasst werden.
Betroffene werden Tag und Nacht belästigt
Ferner wird die Strafbarkeitsschwelle für Stalking gesenkt. Künftig reicht es schon, wenn ein wiederholtes Nachstellungsverhalten nachgewiesen wird, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen. Der neue Tatbestand erfasst künftig auch die Fälle, in denen Täter Stalking-Apps einsetzen. Strafbar sind auch Fälle, in denen der Täter die Identität seines Opfers vortäuscht und in sozialen Medien Konten anlegt, über die er Bilder oder Nachrichten veröffentlicht.
"Stalker bedrohen und belästigen die Betroffenen oft Tag und Nacht", erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. "Das kann schrecklicher Psychoterror sein - meist gegenüber Frauen, seltener aber auch gegenüber Männern." Auch im Netz würden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert. "Falsche Identitäten werden vorgetäuscht und Betroffene bloßgestellt oder diffamiert."
Zur Bekämpfung der Zwangsprostitution wird eine Regelung geschaffen, mit der sich Freier bereits dann strafbar machen, wenn sie eindeutige Hinweise auf Zwangsprostitution haben - wie körperliche Verletzungen oder Aussagen der Frau. Für die Beratung zum Ausstieg aus der Prostitution werden 20 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Strafbar werden mit der Neuregelung zudem im Internet kursierende Anleitungen zum Missbrauch von Kindern.
Durch einen weiteren neuen Straftatbestand machen sich Betreiber krimineller Handelsplattformen schon dadurch strafbar, dass sie die Strukturen für den Handel von illegalen Gütern schaffen. Oft arbeiten solche Handelsplattformen aber automatisiert, so dass der Betreiber keine Kenntnis von konkreten Einzelgeschäften hat, oder es vorgibt.
Quelle: ntv.de, sbl/AFP