Politik

Gutachterin prüft EU-Klage Hamas sollte von Terrorliste verschwinden

Die radikalislamische Palästinenserorganisation soll von der EU-Terrorliste gestrichen werden.

Die radikalislamische Palästinenserorganisation soll von der EU-Terrorliste gestrichen werden.

(Foto: REUTERS)

Seit 2001 wird die Hamas als terroristische Vereinigung eingestuft. Vor zwei Jahren gewinnt die Organisation eine Klage gegen die Europäische Union - wird aber trotzdem nicht von der Terrorliste gestrichen. Eine EU-Gutachterin prüft nun Verfahrensfehler.

Die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas sollte nach Ansicht einer wichtigen EU-Gutachterin von der EU-Terrorliste gestrichen werden. Es seien Verfahrensfehler passiert, sagte die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston in Luxemburg. Sie schloss sich damit weitgehend einem vorangegangenen Urteil des untergeordneten EU-Gerichts an.

Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren unter anderem Vermögenssperren. Die Gruppe, die seit 2007 den Gaza-Streifen beherrscht, hatte in der Folge gegen Beschlüsse geklagt, mit der ihre Einstufung verlängert worden war. Im Jahre 2014 hatte das EU-Gericht entschieden, dass die Hamas von der EU-Liste gestrichen werden müsse. Die entsprechenden Entscheidungen seien auf der Grundlage von Presseberichten und nicht auf der Basis offizieller Behördeninformationen getroffen worden. Dagegen hatten EU-Staaten geklagt. Die EU war damals weiterhin der Auffassung, dass die Organisation eine terroristische Vereinigung sei. Die EU-Kommission teilte mit, sie werde die Hamas weiter als Terrororganisation betrachten.

Sharpston bekräftigte nun, dass die Begründungen der EU, die Hamas auf der Liste zu lassen, nicht ausreichend gewesen seien. Sie prüfte auch einen ähnlichen Fall mit Blick auf die Tamilenorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) in Sri Lanka und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass diese nicht weiter auf der Terrorliste belassen werden sollte. In beiden Fällen dürfte ein Urteil erst in einigen Monaten fallen. Meistens folgt der EuGH den Empfehlungen der Gutachter.

Quelle: ntv.de, jki/dpa

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