Politik

Boxhieb und Parteiausschluss Kalbitz verzichtet auf AfD-Fraktionsvorsitz

Kalbitz verzichtet auf den Fraktionsvorsitz der AfD in Brandenburg.

Kalbitz verzichtet auf den Fraktionsvorsitz der AfD in Brandenburg.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der brandenburgische ehemalige AfD-Fraktionschef Kalbitz lässt seinen Anspruch auf den Posten an der Spitze der Delegierten mindestens ruhen. Er hatte das Amt wegen seines Ausschlusses aus der Partei kommissarisch abgegeben. Wahrscheinlich ohne Absicht hatte er seinen Nachfolger erst jüngst ins Krankenhaus geboxt.

Der Brandenburger Rechtsaußenpolitiker Andreas Kalbitz verzichtet auf den AfD-Fraktionsvorsitz im Potsdamer Landtag. Der Nachrichtenagentur AFP erklärte er, dass er sich am heutigen Dienstag von der Fraktionsspitze zurückgezogen habe. Anfang August hatte die Fraktion beschlossen, dass der wegen angeblicher rechtsextremer Verbindungen aus der AfD ausgeschlossene Kalbitz den Fraktionsvorsitz vorerst bis zur juristischen Klärung seiner Parteizugehörigkeit ruhen lässt.

Kalbitz kämpft derzeit vor Gericht für seine Wiederaufnahme in die Partei. Er war per Vorstandsbeschluss ausgeschlossen worden, weil er eine frühere Mitgliedschaft in einer rechten Vereinigung verschwiegen haben soll. Über einen Eilantrag von Kalbitz gegen die Annullierung seiner Mitgliedschaft in der AfD soll am Freitag vor dem Berliner Landgericht verhandelt werden. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei.

Hinzu kommt, dass der 47-Jährige den amtierenden brandenburgischen AfD-Fraktionschef Dennis Hohloch mit einem wohl eher freundschaftlich gemeinten Boxhieb ins Krankenhaus befördert hatte. Dieser erlitt bei der eigenwilligen Aktion nach eigenen Angaben einen Milzriss. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland war der 31-jährige Hohloch in der vergangenen Woche in den Fraktionsräumen im Potsdamer Landtag verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete Ermittlungen gegen Kalbitz ein. "Wir haben das von Amts wegen eingeleitet aufgrund der Presseberichterstattung", sagte ein Behördensprecher. Es gehe um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, bei Hinweisen auf mögliche Straftaten Ermittlungen einzuleiten - dies sagt nichts darüber aus, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Kalbitz bedauerte in der "Berliner Zeitung" das "Missgeschick".

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa

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