Politik

Weg zu Neuwahl im Februar Scholz beantragt Vertrauensfrage beim Bundestag

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Mit dem Ausscheiden der FDP aus der Regierungskoalition hat Kanzler Scholz keine Mehrheit mehr im Parlament.

Mit dem Ausscheiden der FDP aus der Regierungskoalition hat Kanzler Scholz keine Mehrheit mehr im Parlament.

(Foto: REUTERS)

Kanzler Scholz unternimmt den nächsten formalen Schritt auf dem Weg zur Neuwahl des Bundestags im Februar. Bei Parlamentspräsidentin Bas stellt er den Antrag auf eine Vertrauensabstimmung. Diese findet am Montag statt - mit dem erklärten Ziel, diese zu verlieren.

Gut drei Jahre nach seinem Amtsantritt hat Kanzler Olaf Scholz beim Bundestag die Vertrauensfrage beantragt, um eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar herbeizuführen. Er übermittelte den Antrag heute wie geplant an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schriftlich.

Wörtlich schrieb Scholz: "Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben."

Die Abstimmung darüber soll ebenfalls am kommenden Montag stattfinden. Es gilt als sicher, dass Scholz keine Mehrheit bekommt. In dem Fall hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier 21 Tage Zeit, auf Bitten des Kanzlers den Bundestag aufzulösen und den Neuwahltermin festzulegen.

Dass Steinmeier die Auflösung verweigert, ist praktisch ausgeschlossen. Er hat bereits wissen lassen, dass er den 23. Februar für realistisch hält. Und er hat erklärt, nach welchem Maßstab er entscheiden werde: "Unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung."

Das ist seit dem Rauswurf von FDP-Finanzminister Christian Lindner und dem damit verbundenen Aus der Ampel-Koalition am 6. November nicht mehr gegeben. Scholz führt seitdem eine von SPD und Grünen getragene Regierung, die im Bundestag keine Mehrheit mehr hat und deswegen ohne Unterstützung aus der Opposition nichts mehr durchsetzen kann.

Die Vertrauensfrage diente ursprünglich dazu, einem Kanzler ein Instrument an die Hand zu geben, sich im Parlament seiner Mehrheit zu versichern. Sie wurde aber bereits in der Vergangenheit mehrfach genutzt, um Neuwahlen zu erzwingen.

Quelle: ntv.de, jog/dpa/AFP

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