Appell von Kanzlerin Merkel "Zeigen Sie Vernunft und Herz"
22.03.2020, 17:57 UhrEindringlich appelliert Kanzlerin Merkel an die Bürger die neuen Einschränkungen des Lebens zu befolgen. Es seien keine Empfehlungen, sondern Regeln. Oberstes Ziel müsse es sein, im Kampf gegen das Corona-Virus Zeit zu gewinnen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert an die Bürger, die mit den Ländern vereinbarten weiteren Schritte zur Eindämmung des Corna-Virus zu befolgen. Die Einschränkungen der öffentlichen Kontakte seien Regeln, es seien keine Empfehlungen, sagte sie nach den Beratungen. "Es sind Regeln, die in unser aller Interesse einzuhalten sind." Die Behörden werde auf ihre Einhaltung achten und Verstöße verfolgen.
"Jeder soll sein Leben in nächsten Wochen nach diesen Vorgaben richten", forderte sie. "Bitte, ziehen Sie alle mit. Tun Sie das, was richtig ist für unser Land. Zeigen sie Vernunft und Herz."
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Die Regelung sieht unter anderem vor, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch zu zweit, mit der Familie oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist. "Das ist eine gute und richtige Regelung", sagte die Kanzlerin. Die Regeln würden "eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben".
Es komme auf jede und jeden an, um das Coronavirus aufzuhalten, betonte Merkel. "Gruppen feiernder Menschen" auf öffentlichen Plätzen oder in privaten Wohnungen seien "angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel".
Nach den neuen Regeln sind weiterhin Einkäufe, Arztbesuche, Gänge zur Apotheke, Beerdigungen oder dienstliche Wege erlaubt. In der Öffentlichkeit müsse nun ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, so Merkel. Auch hätten sich die Länder geeinigt, unverzüglich alle noch offenen Restaurants, Cafés, Friseur- oder Kosmetikstudios zu schließen. Bei Verstößen drohen Strafen, sagte Merkel. Sie ergänzte, dass sich keiner in einer Demokratie je wünsche, mit solchen Empfehlungen vor die Bürger zu treten.
Alle Ministerpräsidenten hätten diese Regeln mitgetragen. Auf Berichte, wonach es Unstimmigkeiten zwischen den Länderchefs gab, erklärte Merkel, es sei normal, dass es bei solchen Themen hoch her gehe.
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagestudios (therapeutische Massagen bleiben möglich), Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa/DJ