Berlin & BrandenburgGericht: Polizeiverbot von "Palästina-Kongress" rechtswidrig

Großes Polizeiaufgebot, aufgeheizte Stimmung, umstrittene Parolen – so ist es oft zu beobachten bei Veranstaltungen im Kontext mit dem Gaza-Krieg. Wie weit darf die Polizei gehen?
Berlin (dpa/bb) - Der Abbruch eines sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024 durch die Polizei war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Aus Sicht der Richter hat die Polizei nicht ausreichend geprüft, ob es ein milderes Mittel gab. Damit war die Klage der Vereinigung "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" erfolgreich. (Az.: VG 1 K 187/24)
Zu dem internationalen Treffen hatten diverse propalästinensische Gruppen und Initiativen eingeladen. Darunter waren vor allem solche, die nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden und der Berliner Innenverwaltung dem israelfeindlichen "Boykott-Spektrum" zuzurechnen waren, so auch der Kläger.
Die Polizei hatte die Versammlung, die für den 12. bis 14. April 2024 geplant war, kurz nach ihrem Beginn aufgelöst und verboten. Hintergrund war eine per Video übertragene Rede des britisch-palästinensischen Arztes Ghassan Abu-Sittah, für den damals in Deutschland wegen Hasstiraden gegen Israel und gegen Juden ein politisches Betätigungsverbot galt. Dieses haben Gerichte zwischenzeitlich für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht erklärte auch in einem weiteren Fall ein Verbot der Polizei für rechtswidrig. Die Klägerin hatte die umstrittene propalästinensische Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" in abgewandelter Form als Motto für eine Kundgebung im Dezember 2023 nutzen wollen. Dies untersagte die Polizei. Das war laut Urteil nicht berechtigt.