Berlin & BrandenburgGericht: Protestbanner gegen AfD-Jugend darf hängen bleiben

Mit einem Banner an der Fassade einer Uni hat eine studentische Initiative gegen die neue AfD-Jugendorganisation protestiert. Dagegen wurde geklagt - vorerst ohne Erfolg.
Berlin (dpa/bb) - Das Protestbanner einer studentischen Initiative gegen die vor der Gründung stehenden neuen Jugendorganisation der AfD darf vorerst an der Fassade einer Hauptstadt-Uni hängen bleiben. Das Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag zurück, der die Hochschule dazu verpflichten sollte, für das Abhängen des Schriftzugs zu sorgen, wie ein Sprecher mitteilte.
Zwar verstoße das Banner mit der Aufschrift "AFD-JUGEND STOPPEN! Gießen 29.11. widersetzen.com" gegen die universitäre Hausordnung, erklärte die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts. Allerdings liege es im Ermessen der Uni, ob und in welcher Weise sie einschreite. Die Hochschule habe glaubhaft gemacht, dass sie seit Jahrzehnten grundsätzlich Banner und Plakate mit politischen Äußerungen dulde, auch wenn diese keinen hochschulpolitischen Bezug hätten.
Keinerlei strafrechtliche Relevanz erkennbar
Zudem sei eine strafrechtliche Relevanz des Banners nicht zu erkennen, seine Wirkung sei überschaubar, teilte das Gericht weiter mit. Der Schriftzug ist unterhalb der Fenster einer Studierendengruppe an der Fassade befestigt. Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Antragstellerin habe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
An diesem Wochenende ist der Gründungskongress einer neuen AfD-Nachwuchsorganisation in Gießen geplant. Die Vorgängerorganisation, die sogenannte Junge Alternative, war vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden und hatte sich im Frühjahr aufgelöst. Der Brandenburger Verfassungsschutz stuft auch den Chef der neuen AfD-Jugend, den 28-jährigen Jean-Pascal Hohm, als rechtsextremistisch ein. In Gießen werden am Wochenende Zehntausende Gegendemonstranten erwartet.