Mecklenburg-VorpommernGericht entscheidet neu über Strafmaß für Drogenhändler

Das vermeintlich einträgliche Drogengeschäft von der Seenplatte aus führte für drei Männer rasch ins Gefängnis. Nun stehen sie erneut vor Gericht - mit der Hoffnung auf Strafmilderung.
Schwerin (dpa/mv) - Das seit knapp einem Jahr geltende neue Cannabisgesetz könnte für drei vom Landgericht Schwerin verurteilte Drogendealer zu milderen Strafen führen. Das Gericht hatte im März 2024 gegen die Männer unter anderem wegen bandenmäßigen Handels mit Cannabis mehrjährige Haftstrafen verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte nach einem Revisionsantrag Fehler bei der Strafbemessung fest und hob die Urteile teilweise auf. In dem nun in Schwerin begonnenen Verfahren müssen die Richter daher über die Höhe der Strafen neu entscheiden.
Den Angaben zufolge hat das Gericht dabei auch das neue Cannabisgesetz zu beachten, das wenige Tage nach dem ersten Urteil in Kraft getreten war. Es sieht in einigen Fällen mildere Strafen vor als das zuvor geltende Betäubungsmittelgesetz. So wurde zum Beispiel die Mindeststrafe für den bandenmäßigen Handel mit Marihuana von fünf auf zwei Jahre herabgesetzt.
In dem ersten Prozess hatte das Landgericht einen 50 Jahre alten, vorbestraften Deutschen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Gegen dessen 75 Jahre alten Vater verhängten die Richter eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren, gegen einen 34 Jahre alten armenischen Mittäter sechs Jahre und neun Monate. Außerdem ordneten sie die Einziehung von hohen Geldbeträgen und eines Autos an, das die Täter für den Drogentransport genutzt hatten.
Männer waren geständig
Die Männer hatten gestanden, dass der Vater einem nicht ermittelten "Holländer" sein Gehöft im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Anfang 2023 für eine Cannabis-Plantage zur Verfügung gestellt hatte. Danach beteiligten sich die drei Angeklagten am Vertrieb der Drogen. Sie verkauften laut Gericht acht Kilogramm für rund 34.000 Euro. Dafür kassierten sie eine kleine Provision. Als sie im Juli 2023 in Schwaan (Landkreis Rostock) weitere sieben Kilogramm Cannabis für 30.000 Euro an einen Kunden übergeben wollten, wurden sie verhaftet und sitzen seither in Haft.
Der BGH bemängelte, dass der 75-Jährige unter anderem als Mittäter beim Betreiben der Cannabis-Plantage verurteilt wurde. Doch habe er sich lediglich der Beihilfe schuldig gemacht. Weiterhin habe das Landgericht die Summe der einzuziehenden Gelder und Wertgegenstände nicht richtig berechnet, befand der BGH.
Auch wenn die Angeklagten keine Revision eingelegt hätten, wären die Strafhöhen überprüft worden. Dazu waren die Staatsanwaltschaften in allen ähnlichen Fällen verpflichtet, die nicht verjährt oder verbüßt waren, als das Cannabisgesetz mit seinen milderen Strafen in Kraft trat.
Der Prozess am Landgericht Schwerin wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Es wurden drei Verhandlungstage anberaumt.