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Nordrhein-WestfalenNach Musical-Flop: Insolvenzverwalter verklagt Ralph Siegel

27.11.2025, 14:17 Uhr
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(Foto: Dieter Menne/dpa)

Drei Jahre nach der Pleite des Ralph-Siegel-Musicals "'N bisschen Frieden" in Duisburg wird der bekannte Musikproduzent auf Zahlung von über 100.000 Euro verklagt. Das Gericht entscheidet im Dezember.

Duisburg (dpa/lnw) - Die Pleite des Musicals "'N bisschen Frieden" in Duisburg beschäftigt drei Jahre später das Duisburger Landgericht. Am 18. Dezember soll verkündet werden, ob der bekannte Musikproduzent Ralph Siegel dem Insolvenzverwalter der Betreiberfirma noch mehr als 100.000 Euro zahlen muss.

Vorverkauf lief miserabel

Es sollte der große Neuanfang nach der Coronakrise werden und endete in einem gewaltigen Flop: Schon nach wenigen Vorstellungen zogen die Betreiber des Musicals im Herbst 2022 die Reißleine. Der Ticket-Vorverkauf lief einfach zu schlecht.

Ralph Siegel war an der Betreiberfirma zu 45 Prozent beteiligt. Derselbe Anteil entfiel auf die Eigentümer des Theaters, und zehn Prozent sicherte sich der Produzent und Theaterdirektor Wolfgang DeMarco. Dieser erklärte am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht, es sei vereinbart worden, dass die beiden Hauptanteilseigner bis zur Premiere jeweils 300.000 Euro einbringen würden. Damit sollten Gagen, Kostüme und vor allem das Marketing bezahlt werden.

E-Mails im Gericht verlesen

Siegel soll letztendlich aber nur 195.000 Euro gezahlt haben. Wie aus zahlreichen im Prozess verlesenen E-Mails hervorgeht, leitete er die immer nachdrücklicheren Bitten von DeMarco zumeist an eine Hamburger Rechtsanwältin weiter. "Ich sollte für Herrn Siegel klären, wofür das Geld überhaupt verwendet werden sollte", sagte sie als Zeugin vor Gericht.

Die Zeugin erklärte weiter, sie habe sich mit dem Theaterdirektor schließlich darauf verständigt, dass die noch ausstehenden 105.000 Euro bis zur Premiere nicht gezahlt werden. "Wir wollten erst einmal abwarten, wie die erste Vorstellung beim Publikum ankommt."

Das Gericht muss nun entscheiden, wie bindend die vorherige Absprache war und ob dem Insolvenzverwalter das Geld nachträglich noch zusteht.

Quelle: dpa

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