Rheinland-Pfalz & SaarlandKlage: Burschenschaft zu Recht in Verfassungsschutzbericht?

Das Innenministerium sieht bei der Burschenschaft "Germania Halle zu Mainz" enge Verbindungen zur Neuen Rechten. Der Verein bestreitet Aktivitäten nach außen.
Mainz (dpa/lrs) - Durfte das Land die Burschenschaft "Germania Halle zu Mainz" als Beobachtungsobjekt einstufen und im Verfassungsschutzbericht 2024 so ausweisen? Das muss das Verwaltungsgericht Mainz entscheiden.
Geklagt hat der Altherrenverband der Burschenschaft. Deren Anwalt beantwortete vor und nach dem Verfahren keine Fragen der Presse. Er argumentierte in der Verhandlung die Bestrebungen der Burschenschaft beziehen sich nur auf Veranstaltungen innerhalb des Vereins und nicht nach außen. Außerdem gebe es nur unpolitische Veranstaltungen.
Bericht: Burschenschaft pflegt Verbindungen zu Neuen Rechten
Das Innenministerium in Rheinland-Pfalz sieht das anders. Im Verfassungsschutzbericht 2024 heißt es: "Die Burschenschaft "Germania Halle zu Mainz" vertritt, ähnlich wie andere Akteure der sogenannten "Neuen Rechten", einen völkischen Nationalismus, der stark auf Abstammung basiert."
Weiter heißt es auch: "Die Burschenschaft "Germania Halle zu Mainz" pflegt enge Verbindungen zur "Neuen Rechten" und rechtsextremistischen Szene." Über Jahre hinweg habe sie regelmäßig öffentlich zu Vorträgen in ihr Verbindungshaus eingeladen, bei denen bekannte Vertreter dieser Strömungen aufgetreten seien.
Flyer an Mainzer Schulen
Die Vertreterin des Innenministeriums beantragte, die Klage abzuweisen. Die Burschenschaft habe sehr wohl ein Vernetzungsbestreben und agiere nicht nur nach Innen, sagte sie. So seien etwa auch Flyer an Mainzer Schulen verteilt worden mit dem Slogan "Keine Lust auf linken Einheitsbrei". Es sei eine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts soll schriftlich ergehen, kündigte die Vorsitzende Richterin an.