Kein Mangel an Unabhängigkeit Pechstein gegen Cas - Gericht weist Klage ab
02.10.2018, 10:30 Uhr
Gescheitert: Claudia Pechstein.
(Foto: imago/Sven Simon)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt den Sportgerichtshof Cas als unabhängige und unparteiische Instanz. Damit scheitert die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein mit ihrer Klage. Sie macht geltend, genau das sei nicht der Fall.
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist mit einer Beschwerde gegen den Internationalen Sportgerichtshof Cas wegen dessen angeblich fehlender Unabhängigkeit gescheitert. In einem Urteil attestierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Cas keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit. Damit hat Pechstein in ihrem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Sport-Schiedsgericht eine Niederlage erfahren.
Dennoch stehen ihr laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der Cas ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.
Pechstein kann Urteil kann innerhalb von drei Monaten anfechten. Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem Cas gegen eine zweijährige Doping-Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der Cas bestätigte die Strafe jedoch.
Pechstein machte geltend, dass der Sportgerichtshof Cas weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut dem Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des Cas ernannt werden.
Quelle: ntv.de, sgi/dpa