Diese Woche wollen - so heißt es - die Spitzenvertreter des DFB und der Wunsch-Bundestrainer von Volk und Verband die Sache festzurren: Jürgen Klopp wird der Nachfolger von Julian Nagelsmann, der nach dem WM-Desaster der deutschen Nationalmannschaft zurückgetreten ist. Beide Seiten sind bereit, man gibt sich überhaupt keine Mühe mehr, die Anbahnung diskret zu behandeln.
Doch der Weg bis zur Unterschrift ist kompliziert. Das größte Problem: Klopps extreme Beliebtheit. Bis es zur Unterschrift kommt, müssen noch viele Dinge sortiert werden. Es geht um viel Geld - und um Zugeständnisse darüber hinaus. Anwalt Marcel Maybaum erklärt im Gespräch mit ntv.de, wo die Stolpersteine liegen.
ntv.de: Marcel Maybaum, Jürgen Klopp soll neuer Bundestrainer werden. Man wird sich jetzt zusammensetzen, sich tief in die Augen schauen und sich nach ein bisschen hin und her auf eine Summe und eine Laufzeit einigen. Alles ganz einfach, oder?
Marcel Maybaum: Eine romantische Vorstellung, die möglicherweise unter einer komplexen Interessenlage der Beteiligten leidet. Sowohl der DFB als auch Jürgen Klopp sind an zahlreiche Verträge gebunden, die dem Grundsatz nach so zu erfüllen sind, wie sie geschlossen wurden. Lateiner und Juristen sprechen von "pacta sunt servanda".
Hier gibt es zum Einen den Arbeitsvertrag zwischen Herrn Klopp und dem Red-Bull-Konzern. Zum Anderen ist Herr Klopp Markenbotschafter von unter anderem Adidas, Opel und Erdinger, die mit den kategorienexklusiven Partnerverträgen des DFB (Auto, Bier, Finanzdienstleister und Ausrüster) kollidieren könnten.
Marcel Maybaum ...
... ist Salaried Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK und Gründer der ab September 2026 tätigen METRIK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Marcel Maybaum berät Unternehmen, Verbände und öffentliche Auftraggeber in allen rechtlichen Fragen der Produkt- und Personenvermarktung – von Sponsoring- und Testimonialverträgen über Marken- und Persönlichkeitsrechte bis zu Werbe- und Medienrecht.
Das klingt nach viel Arbeit, bis endlich die Unterschriften gesetzt werden können.
Im Hintergrund lesen sich die Juristen die Verträge auf beiden Seiten durch, inwiefern diese aktuell einem Engagement beim DFB im Wege stehen. Wenn diese Gemengelage analysiert ist, wissen die Parteien, welche Verträge von Herrn Klopp trotz des DFB-Engagements fortgeführt werden können und in welchen Kollisionsfällen die Verträge mit Dritten (einseitig) gekündigt oder mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners angepasst oder aufgehoben werden müssten - und in einer Geschäftswelt kostet eine Zustimmung regelmäßig Geld.
Dann lassen Sie uns die Konstellation mal aufdröseln: Jürgen Klopp ist seit Anfang 2025 als "Global Head of Soccer" der wichtigste Mitarbeiter in der Sportsparte des Red-Bull-Konzerns. Die Konzernspitze hat seine Verpflichtung als Meilenstein gefeiert. Ihn bei Red Bull aus dem Vertrag zu bekommen, dürfte also teuer werden, oder?
Herr Klopp ist dem Vernehmen nach mit einer festen Laufzeit bis 2029 an den Red-Bull-Konzern gebunden und verfügt über keine Ausstiegsklausel als Sonderkündigungsrecht. Bei solchen Verträgen mit einer festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist regelmäßig ausgeschlossen. Folglich ist das Arbeitsverhältnis mit Red Bull der erste Stein, der mit Zustimmung eines dritten Vertragspartners faktisch fallen müsste und damit Geld kosten wird.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass sich der DFB und Red Bull darauf einigen, dass Jürgen Klopp ein Doppelmandat erhält. Der DFB wird von Herrn Klopp erwarten, dass dessen Fokus bei seiner Mannschaft ist. Ebenso wird der DFB erwarten, dass Jürgen Klopp eine gewisse Neutralität an den Tag legt. Nach diesem Prinzip müssen die Parteien dann bestenfalls parallel mit den weiteren (Werbe-)Verträgen agieren und nach Lösungen suchen. So ergeben sich dann diejenigen Kosten, die anfallen, um Jürgen Klopp überhaupt verfügbar zu machen.
Und dann will Jürgen Klopp auch noch seine große Expertise bezahlt haben.
Parallel verhandeln dann der DFB und Jürgen Klopp über Laufzeit, Prämien und Grundgehalt. Glauben Sie mir, Herr Klopp wird sein Gehalt nicht nur an seiner Fachexpertise und seinen Erfolgen als Trainer knüpfen. Er wird sicherlich auch berücksichtigen, welches Salär er von Red Bull erhält, wie hoch seine Werbeeinnahmen aktuell sind und welches bisher nicht ausgeschöpfte Vermarktungspotenzial er für das Engagement aufgeben würde.
Jürgen Klopp ist das wohl meistgebuchte Testimonial Deutschlands: Er wirbt für Autos und Bier, Finanzdienstleister und und und. Teilweise steht er bei Konkurrenten von DFB-Partnern unter Vertrag. Wie bekommt man diese Problematik vom Tisch und wer muss dafür mit wem sprechen? Und vor allem: Wer muss wen für welche Konstellation entschädigen?
Das ist die entscheidende Frage. Sie stellt sich gleichermaßen bei Spielern und beim Trainer. Auch ein Spieler wird, oftmals über seinen Stammverein, Markenbotschafter für Mitbewerber von DFB-Partnern. Wie jeder Spieler wird auch Herr Klopp einen Vertrag unterschreiben müssen, mit dem er dem DFB kollektive Vermarktungsrechte, also Bild-, Namens- und Persönlichkeitsrechte, zur Sponsoren-Aktivierung einräumt.
Im Gegenzug erhält er eine Beteiligung an dem Sponsoring-Pool. Diese Kollektivrechte sind bei Spielern immer nur "im Zusammenhang mit der Nationalmannschaft". Der Spieler behält seine individuellen, privaten Werbeverträge außerhalb dieses Kontexts vollständig. So stellen sich dann Abgrenzungsfragen, wann ein Spieler privat und wann er "im Zusammenhang mit der Nationalmannschaft" wirbt. Ein guter Vertrag nimmt diese Abgrenzung vor und füllt diese unbestimmte Formulierung "im Zusammenhang mit…" mit Leben.
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Wie sehen diese Konkretisierungen in der Praxis aus?
Beispielsweise gestattet ein Vertrag dem Spieler die Werbung für eine bestimmte, vor Vertragsschluss mit dem DFB benannte Marke grundsätzlich und untersagt ihm - als Ausnahmeregelung hierzu -, auf Pressekonferenzen, offiziellen Fototerminen, am Mannschaftsbus etc. diese Marke sichtbar zu machen. Denkbar sind darüber hinaus Blackout-Perioden, die einem Spieler etwa untersagen, in einem bestimmten zeitlichen Zeitfenster privat Werbung für Drittmarken zu machen. Typisch sind hier 48-72 Stunden vor und nach Länderspielen. Zudem kommen inhaltliche Beschränkungen in Betracht - etwa die Werbung für Drittmarken im Trikot der Nationalmannschaft.
Das klingt nach einem gangbaren Weg. Allerdings ist Klopp gerade im Umfeld von Sportübertragungen und großen Veranstaltungen omnipräsent.
Solche Regelungen wären auch im Fall von Jürgen Klopp denkbar, auch wenn hier bislang granulare vertragliche Blaupausen nicht existieren. Ob sie sich angesichts der medialen Omnipräsenz des Bundestrainers mit den Interessen der jeweiligen Werbepartner in Einklang bringen lassen, bleibt abzuwarten. Denn anders als ein Spieler, wechselt der Bundestrainer nach Länderspielen nicht buchstäblich sein Outfit und kehrt in seinen "Hauptberuf" zurück.
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Soweit in der Vergangenheit etwa Jogi Löw für Nivea als Markenbotschafter auftrat, kollidierte dies meines Wissens nach nicht mit den exklusiven Werbekategorien des DFB. Denkbar ist auch, dass die Werbeverträge ruhend gestellt werden. Das halte ich jedoch für unwahrscheinlich. Denn keiner weiß, ob Herr Klopp nach der nächsten EM oder WM noch die heutige Beliebtheit hat. Gleichwohl sind hier der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Eine Lösung kann auch eine Mischung aller Ansätze sein.
Man wird natürlich eine Lösung finden.
Für den Juristen oder die verhandelnden Personen ist nicht unbedingt entscheidend, welche Positionen die Beteiligten auf allen Seiten vertreten. Entscheidend sind die Interessen, die die Beteiligten verfolgen. Je besser man diese ergründet und je lösungsorientierter die Beteiligten sind, desto besser lassen sich Lösungen kreieren, an die im Vorfeld vielleicht gerade niemand denkt. Verhandeln heißt also, miteinander zu sprechen und nicht gegeneinander zu kämpfen. Eine finanzielle Entschädigung ist hier also einer von vielen Lösungsansätzen und keine Position.
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Aber noch einmal konkret: Was sind die geldwerten Interessen in der Konstellation von Klopp, DFB und den jeweiligen Werbepartnern?
Klopp verliert durch ein Engagement beim DFB möglicherweise Werbeeinnahmen und wird dies zur Verhandlungsmasse gegenüber dem Verband machen. Gleichzeitig müsste Klopp gegebenenfalls eine Entschädigung an seine Werbepartner zahlen, um deren Zustimmung zur Vertragsanpassung oder -auflösung zu erkaufen. Auch dies wäre Teil seiner Verhandlungsmasse, wenn der DFB diese Zahlungen nicht ohnehin übernimmt. Dem DFB wiederum könnten gegebenenfalls Werbeeinnahmen entgehen, wenn die DFB-Partner Zugeständnisse machen.
Eines der größeren Probleme in den Verhandlungen dürfte sein, dass Klopp Adidas-Markenbotschafter ist. Wie sehr verkompliziert diese Gemengelage die Verhandlungen mit dem DFB?
Adidas und Nike sind nicht nur zwei Mitbewerber, sondern die beiden Ausrüster, die sich um die Vorherrschaft in der Sportwelt streiten. Nike wird ein Interesse daran haben, auf Jürgen Klopp als Bundestrainer zugreifen zu können. Inwiefern bei Adidas gekränkte Eitelkeiten noch eine Rolle spielen, kann ich von außen nicht beurteilen.
Besonders pikant ist Klopps Partnerschaft mit Adidas vor dem Hintergrund, dass sich die Wege des Konzerns und des Verbandes in wenigen Monaten nach mehr als sieben Jahrzehnten Partnerschaft trennen werden. Ab dem 1. Januar wird der DFB vom Adidas-Konkurrenten Nike ausgerüstet. Könnte Adidas dem DFB im Extremfall den Klopp-Deal vermiesen?
Das ist durchaus möglich, indem Adidas gegenüber Herrn Klopp auf Vertragserfüllung beharrt. Der einzige Hebel ist Klopps persönlicher Ambassador-Vertrag mit Adidas. Solche globalen Markenbotschafterverträge enthalten praktisch immer eine Zustimmungsklausel für neue öffentlichkeitswirksame Engagements sowie ein Verbot, in Erscheinungen für direkte Konkurrenten (hier: Nike als DFB-Ausrüster) aufzutreten, ohne dass Adidas dem zustimmt. Adidas könnte also - rein rechtlich - verlangen, dass Klopp bei DFB-Terminen nicht in Nike-Kleidung/-Branding auftritt, oder im Extremfall die Zustimmung zum neuen Engagement ganz verweigern, solange der Vertrag läuft. Ich glaube jedoch nicht, dass Adidas diese Karte zieht.
Ich ahne den Grund, aber können Sie es ausführen?
Öffentlich eine der beliebtesten deutschen Personen daran zu hindern, Bundestrainer zu werden, wäre ein PR-Desaster - genau umgekehrt zu dem, was Adidas gerade aufbaut. Adidas holt laut RepTrak-Ranking gerade massiv gegenüber Nike auf und positioniert sich als sympathischere, bürgernähere Marke. Ein Klopp-Veto würde dieses Image sofort beschädigen. Adidas verliert den DFB-Deal ohnehin zum Jahreswechsel. Es gibt keinen strategischen Gewinn darin, sich mit dem Verband oder mit Klopp zu überwerfen - im Gegenteil, ein kooperatives Verhalten ("wir lassen unseren Mann auch beim Konkurrenten glänzen") wäre die klügere Restlaufzeit-Strategie.
Wie lässt sich diese Überlegung vertraglich regeln?
Genau wie einst bei Nike-Gesicht Mario Götze, der für den Adidas-Klub Bayern München spielte oder der DFB-Kompromisslösung von 2006 (freie Schuhwahl trotz Ausrüstervertrag) läuft es in der Praxis fast immer auf eine Carve-out-Klausel hinaus: Klopp bekommt eine Ausnahmeregelung für DFB-Kontexte, muss dort ggf. neutral oder in Nike-Ausstattung auftreten, behält aber sein sonstiges Adidas-Engagement unangetastet.
Und andersrum? Könnte Nike dem DFB die Zusammenarbeit mit dem prominenten Adidas-Botschafter verbieten? Immerhin bezahlt Nike dem Verband künftig rund 100 Millionen Euro pro Jahr.
Auch in dieser Konstellation wird Nike mitreden können und womöglich müssen. Hier ist die Ausgangslage aber eine andere - und das macht Nike zum eigentlich relevanteren Player in dieser Gemengelage, nicht Adidas. Ausrüsterverträge dieser Größenordnung enthalten standardmäßig Exklusivitätsklauseln, die sich nicht nur auf Trikots und Bälle beschränken, sondern typischerweise auch die mediale Außendarstellung sämtlicher Offizieller erfassen - Trainerbank, Pressekonferenzen, offizielle Fototermine, Social-Media-Auftritte des Verbands. Der Bundestrainer ist dabei die mit Abstand sichtbarste Figur nach den Spielern selbst.
Was könnte Nike konkret verlangen?
Dass Klopp bei sämtlichen DFB-Terminen ausschließlich in Nike-Ausstattung erscheint. Dazu ein Verbot aktiver Adidas-Werbeauftritte in zeitlicher und/oder inhaltlicher Nähe zu DFB-Terminen, um Verwechslungsgefahr und Ambush-Marketing-Effekte zu vermeiden. Und im Extremfall: eine vertragliche Zusicherung des DFB, dass der Bundestrainer keine aktive Rolle in Konkurrenzkampagnen einnimmt, solange er im Amt ist - das wäre dann tatsächlich ein Punkt, an dem Nike faktisch ein Veto gegen die Personalie selbst hätte, wenn Klopp nicht bereit wäre, sein Adidas-Engagement entsprechend einzuschränken.
Dass Nike bis zum Äußersten geht, dürfte unwahrscheinlich sein. Schließlich profitiert der Konzern ja von einem positiven Image der Nationalmannschaft am meisten. Und die 100 Millionen Euro, die Nike dem DFB ab dem kommenden Jahr als Ausrüster bezahlt, wollen refinanziert werden.
Nike zahlt die 100 Millionen Euro, weil der DFB als Marke wichtig ist - nicht weil ein bestimmter Trainer im Amt ist. Ein Veto gegen den mit Abstand populärsten verfügbaren Bundestrainer-Kandidaten würde Nike selbst als Buhmann dastehen lassen, ausgerechnet in der Phase, in der man frisch als neuer Partner Sympathien aufbauen will. Genau wie beim Spieler-Modell, als Adidas dem Verband Zugeständnisse bei der Schuhwahl der Nationalspieler machte, wird eher eine Lösung mit klar getrennten Kontexten verhandelt als eine Blockade. Der Vertrag ist gerade erst unterschrieben bzw. wird zum 1. Januar wirksam - Nike hat selbst kein Interesse, sich unmittelbar nach Vertragsbeginn mit dem Verband über eine Personalfrage zu überwerfen, die öffentlich als "Nike verhindert Wunschtrainer" wahrgenommen würde.
Sie haben den Schuhkompromiss erwähnt: Früher mussten die Nationalspieler bei der Nationalmannschaft nicht nur in Adidas-Kleidung auflaufen, sondern auch mit Adidas-Schuhen. Seit inzwischen vielen Jahrzehnten ist es den Spielern aber erlaubt, in Länderspielen mit den Schuhen ihrer persönlichen Ausrüster aufzulaufen. Warum ist es beim Bundestrainer also ein Problem, wenn er bei seiner Arbeit die Kleidung eines anderen Ausrüsters trägt?
Die Schuhfreiheit der Spieler geht historisch zurück auf ein Zugeständnis von Adidas im Jahr 2006. Damals forderten Spieler, dass sie auch in der Nationalmannschaft in den Schuhen ihrer Ausrüster spielen dürfen. Sie argumentierten dies damit, dass sie in ihren gewohnten Schuhen leistungsfähiger seien. Der DFB und Adidas akzeptierten diese Argumentation. Der Schuh ist also das Arbeitsgerät des Sportlers. Dieses funktionale Argument greift bei einem Bundestrainer aber gerade nicht.
Wie muss man sich einen Bundestrainervertrag vorstellen? Was dürfte da über die Laufzeit, das Gehalt und wechselseitige Klauseln für Erfolgs- oder Misserfolgsfälle noch drinstehen?
Sehr konkret lässt sich das gerade am Fall Nagelsmann studieren. Bundestrainerverträge sind praktisch immer an Turnierzyklen gekoppelt, nicht an Kalenderjahre. Nagelsmann hatte ursprünglich nur bis nach der Heim-EM 2024 unterschrieben, verlängerte dann im April 2024 um zwei weitere Jahre und im Januar 2025 noch einmal bis nach der EM 2028. Diese Staffelung - kurzer Erstvertrag, dann sukzessive Verlängerung bei Erfolg - ist typisch: Der Verband will sich zunächst nicht über einen ganzen Zyklus binden, verlängert aber offensiv, wenn Ergebnisse und öffentliche Wahrnehmung passen. Nagelsmann verdiente rund 7 Mio. €/Jahr. Das dürfte für Klopp deutlich höher liegen, allein schon, weil der DFB mit den neuen Nike-Einnahmen von etwa 100 Millionen Euro pro Jahr mehr Spielraum hat und weil Klopp als globale Marke einen anderen Marktwert mitbringt als ein reiner Fachtrainer. (Das Volumen des Adidas-Vertrags betrug jährlich etwa die Hälfte des Nike-Vertrags - Anm. der Red.)
Die Trennung von Nagelsmann wird - trotz des sportlichen Desasters - teuer.
Die Kernklausel ist ein leistungsabhängiges Sonderkündigungsrecht ("Reißleinenklausel"). In Nagelsmanns Vertragsverlängerung von 2024 gab es eine Klausel, die dem DFB bei einem Vorrundenaus ein günstiges Sonderkündigungsrecht einräumte - ohne die volle Abfindung für die Restlaufzeit zahlen zu müssen. Die Klausel war exakt auf "Vorrunden-Aus" zugeschnitten. Bei dieser WM gab es aber erstmals ein Sechzehntelfinale als neue Zwischenrunde - Deutschland schied dort aus, nicht in der Vorrunde. Damit war rechtlich unklar, ob die Klausel überhaupt greift, weil das Szenario beim Formulieren schlicht noch nicht existierte.
Ist das ein handwerklicher Fehler?
Nicht unbedingt. Begrifflich ist die Vorrunde die Runde vor der K.o.-Runde. Knüpft also das Sonderkündigungsrecht begrifflich an einem Ausscheiden in der Vorrunde an, sind Bedingung und Rechtsfolge klar. Die Situation zeigt dennoch exemplarisch, wie wichtig bei solchen Klauseln eine präzise, zukunftsfeste Definition von Erfolg und Misserfolg ist - zum Beispiel "Nichterreichen des Achtelfinales" statt eines an ein bestimmtes Turnierformat gekoppelten Begriffs - sonst produziert man genau die Definitionslücke, die hier zu langem Streit hätte führen können.
ntv-Reporter: So läuft der Klopp-Poker mit dem DFB

Ohne das Sonderkündigungsrecht hätten Nagelsmann für die verbleibenden zwei Vertragsjahre bis zu 14 Millionen Euro Abfindung zugestanden - ein voller Schadensersatz für die Restlaufzeit, wie bei einem regulären Dienstvertrag mit fester Laufzeit. Am Ende einigte man sich einvernehmlich auf 50 Prozent der ausstehenden Bezüge, also rund 7 Millionen Euro - ein klassischer Kompromiss zur Vermeidung eines Rechtsstreits über die Anwendbarkeit der Klausel. Der Nagelsmann-Fall zeigt insgesamt sehr gut, warum Erfolgs-/Misserfolgsklauseln in der Praxis oft an der Formulierungsschärfe scheitern - nicht am Grundgedanken.
Was sind außer Laufzeit, Gehalt und eventuellen Klauseln weitere standardmäßige Bestandteile eines Vertrags wie dem, auf dessen Finalisierung nun ganz Deutschland wartet?
Da geht es um Bild- und Vermarktungsrechteklausel mit Zustimmungsvorbehalt für neue Werbedeals während der Amtszeit - bei Klopp der zentrale Verhandlungspunkt wegen Adidas und Red Bull. Um eine Nebentätigkeitsregelung - ob und in welchem Umfang Engagements außerhalb des DFB erlaubt sind. Bei Klopp ist das wegen Red Bull hochrelevant. Es gibt Regelungen zu Assistenztrainern und Staff, die im Vertragspaket oft mitgehen oder mitgehen müssen. Nagelsmanns Co-Trainer Glück und Hübner verließen den Verband nach der WM ja zeitgleich. Und dann gibt es sicher auch Wettbewerbsklauseln, also Sperrfristen für Engagements bei Konkurrenzverbänden nach Vertragsende.
Was für einen Umfang haben Verträge dieser Art für gewöhnlich?
Mit allen Anhängen umfassen derartige Verträge standardmäßig 30 bis 40 Seiten.
Mit Marcel Maybaum sprach Till Erdenberger



