Der Abschluss eines Bausparvertrags zur Finanzierung einer Immobilie hat nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile. Mitunter kann ein Annuitätendarlehen die bessere Wahl für künftige Bauherren sein.
Sparen, um später ein Darlehen zu bekommen - Bausparen klingt einfach. Ist es aber nicht. Denn in der Praxis entscheiden viele Faktoren darüber, ob sich ein Vertrag für den Kunden lohnt oder nicht.
Wer einen Sparvertrag über 99 Jahre abschließt, glaubt wohl nicht nur an die eigene Unsterblichkeit, sondern auch an die Vertragstreue des Kreditinstituts. Und liegt mitunter mit beidem falsch. Wird der Vertrag gebrochen, gibt es eins von den Verbraucherzentralen auf den Deckel.
Niedrige Zinsen machen es Sparern zunehmend schwer, gute Angebote zu finden. Auch auf alte Sparverträge können sie nicht immer setzen. Denn Geldinstitute versuchen mitunter, Altkunden in neue Verträge zu bringen. Mit einigen Tricks.
Verbraucherschützer gegen Bausparkassen - diese Konstellation vor Gericht gibt es schon länger. Stein des Anstoßes ist auch eine Kündigungsklausel in Bausparverträgen. Nun gibt es Kompromiss-Signale.
Die Bausparkassen starten eine Charme-Offensive, um verprellte Kunden zurückzugewinnen. Viele Angebote sind durchaus interessant – wenn man das Kleingedruckte zu deuten versteht. Ein Gastbeitrag von Max Herbst
Not macht erfinderisch, denken sich auch die Bausparkassen und führen klamm und heimlich die eine oder andere Zusatzgebühr ein. Doch dafür gibt es Regeln. Und zum Glück Verbraucherschützer.
Wie schnell muss ein Bausparer ein zum Vertrag gehörendes Darlehen in Anspruch nehmen und wann darf eine Bausparkasse kündigen? Jedenfalls nicht nach einer starren Frist von 15 Jahren, wie in einer Klausel der Badenia festgelegt.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Bausparkassen teure Altverträge kündigen. Doch die Branche versucht auch mit eigenen Interpretationen der Sachlage, Kunden um die versprochenen Leistungen zu bringen. So auch der BHW. Von Axel Witte
Bausparkassen dürfen nach einem Urteil des BGH von Kunden keine Gebühren für ein Darlehenskonto verlangen - anderslautende Klauseln in den Bausparbedingungen sind unwirksam. Betroffene Verbraucher sollten bereits gezahlte Kontogebühren zurückverlangen.
Durch die niedrigen Zinsen wankt das Geschäftsmodell - behaupten die
Bausparkassen. Zeit also, sich nach neuen Einnahmequellen umzusehen. Und auch wenn die Idee, dies in Form von einer Kontogebühr zu tun, nicht neu ist, wird sie dennoch vom BGH untersagt.
Den Bausparkassen ging es schon mal besser. Niedrige Zinsen bedrohen ihr Geschäftsmodell. Sie versuchen es daher mit Nebeneinnahmen. Das ist nicht neu, doch jetzt klagen Verbraucherschützer.
In Zeiten von Mini-Zinsen ist es gar nicht so einfach, Geld zu guten Konditionen anzulegen. Weiterhelfen kann mitunter ein Finanzberater. Doch worauf Anleger sollten bei der Suche achten?
Der Schock saß tief: Der Bundesgerichtshof erlaubte jüngst die Kündigung von hochverzinsten Bausparverträgen, wenn diese bereits zehn Jahre zuteilungsreif sind. Tatsächlich? Nicht ganz, wie nun bekannt wird. Von Axel Witte
Auch wenn es den Bausparkassen in den Kram passen würde - aber auch nach dem BGH-Urteil kann nicht jeder Bausparvertrag gekündigt werden. Dies muss auch die BSQ Bauspar AG vor Gericht einsehen, nachdem sie von einer Verbraucherzentrale verklagt wird.
Gerade erst hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Altverträge gekündigt werden dürfen. Die Aachener Bausparkasse möchte dies nutzen und setzt auch Kunden vor die Tür, auf die die Entscheidung gar nicht zutrifft. Von Axel Witte