Grundsätzlich gilt: Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherten Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und auch Wegeunfälle umfasst der Versicherungsschutz. Doch wie ist das, wenn der Mitarbeiter von zu Hause aus arbeitet?
Fast überall in Deutschland gilt die Rauchmelderpflicht. Doch allein das Gerät an der Decke zu haben, reicht nicht aus: Es muss richtig hängen und immer wieder getestet werden.
Die derzeitige Niedrigzinsphase führt zu einer fast schon hysterischen Nachfrage nach Immobilien. In Ballungsräumen sind Häuser und Wohnungen oft nur noch zu Mondpreisen zu haben. Was Käufer zahlen müssen - und wann sie besser nicht kaufen sollten. Ein Gastbeitrag von Max Herbst
Geräusche aus der Heizung verheißen meistens nichts Gutes. Ein Gluckern weist auf Luftbläschen hin, die sich in den Leitungen angesammelt haben. In diesem Fall sollte das Ventil kurz geöffnet werden, sonst drohen Mehrkosten. Auf Dauer stellen die Geräusche einen Mietmangel dar.
Er fristet ein unauffälliges Dasein. Und ist Pflicht in vielen Bundesländern. Doch wenn es brennt, muss er zeigen, was er draufhat, und seine Aufgabe erfüllen: Leben retten. Die Stiftung Warentest hat 14 Rauchmelder auf ihre Tauglichkeit getestet.
Wenn ältere Menschen auf Hilfe angewiesen sind, wollen sie häufig in der eigenen Wohnung bleiben. Für manche kann eine 24-Stunden-Betreuung die Lösung sein. Doch Vorsicht: Die gesetzlichen Vorgaben für die Einstellung einer Pflegekraft sind streng.
Zugige Fenster, ein undichtes Dach und defekte technische Anlagen: Große Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind nicht die Sache des Mieters. Der muss nur für kleine Dinge aufkommen.
Weihnachten soll es festlich aussehen. Viele Mieter verschönern deshalb ihre Wohnung. Verboten werden darf ihnen das grundsätzlich nicht. Es sei denn, sie überschreiten gewisse Grenzen.
Wollen Vermieter gegen den Willen ihrer Mieter die Wohnung inspizieren, müssen sie zukünftig mit sanfter Gewalt rechnen. Ein BGH-Urteil macht's möglich.
Mieter dürfen die eigene Wohnung, Fenster und Balkone in der Weihnachtszeit nach ihrem Geschmack dekorieren. Das bestätigt ein Urteil des Berliner Landgerichts. Alles muss der Vermieter und die anderen Mieter allerdings nicht dulden.