Keine Wirtschaftsspionage Cum-Ex-Whistleblower freigesprochen
11.04.2019, 10:07 Uhr
Eckart Seith
(Foto: dpa)
Der deutsche Anwalt Eckart Seith weist bei der Schweizer Bank Sarasin falsche Beratung nach und leitet Dokumente an die Staatsanwaltschaft weiter. Wegen Wirtschaftsspionage wird er daraufhin angeklagt. Der nun erfolgte Freispruch ist ein Erfolg, die Geldstrafe will er aber nicht akzeptieren.
Der in Deutschland als Skandal-Aufdecker gefeierte Stuttgarter Jurist Eckart Seith ist in Zürich vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Ihm wurde wegen Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Bankengesetz aber eine Geldstrafe zur Bewährung auferlegt, wie der Richter vor dem Bezirksgericht in Zürich ausführte. Die Verteidigung kündigte umgehend Berufung an. "Ein schmutziges Urteil", sagte Seith nach dem Richterspruch.
Ein mitangeklagter Deutscher wurde in einem Fall wegen Wirtschaftsspionage verurteilt und erhielt eine Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe. Ein weiterer mitangeklagter Deutscher erhielt ebenfalls eine Geldstrafe auf Bewährung.
Seith war angeklagt, sich brisante Dokumente von den beiden Mitangeklagten für einen aufsehenerregenden Prozess gegen die Bank Sarasin besorgt zu haben. Er wird in Deutschland als Wistleblower gefeiert, weil er mitgeholfen hatte, kriminelle Machenschaften mit dubiosen und inzwischen illegalen Cum-Ex-Geschäften aufzudecken. Seith prozessierte für den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller, der bei riskanten Anlagegeschäften über die Bank Millionenbeträge verloren hatte. Dabei ging es um Investitionen in einen Fonds, der solche Cum-Ex-Geschäfte tätigte.
Der besagte Fonds erzielte Gewinne durch die Erstattung von Steuern, die er nie gezahlt hatte und prellte Staatskassen damit um riesige Millionenbeträge. In dem Ulmer Prozess wies Seith mit den Dokumenten nach, dass die Bank Müller nicht richtig aufgeklärt hatte. 2017 verurteilte das Gericht die Bank zu 45 Millionen Euro Schadenersatz für Müller.
Für die Züricher Staatsanwaltschaft ging es aber in diesem Prozess nicht um die Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte, sondern darum, ob Seith sich mithilfe der Mitangeklagten illegal Bankgeheimnisse angeeignet hat. In dieser Frage sind Deutschland und die Schweiz schon mehrfach aneinandergeraten. So haben deutsche Ermittler CDs aus der Schweiz mit internen Bankdaten möglicher deutscher Steuerbetrüger gekauft - gegen den Protest der Schweiz.
Quelle: ntv.de, mba/dpa