Wirtschaft

Bahn frei für Containerriesen? Gericht weist Klagen gegen Elbvertiefung ab

Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern sollen künftig über die Elbe schippern können.

Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern sollen künftig über die Elbe schippern können.

(Foto: dpa)

Die Auswirkungen der geplanten Vertiefung der Elbe auf Umwelt, Tourismus und Fischerei sind laut Bundesverwaltungsgericht nicht drastisch genug, um die Baumaßnahme infrage zu stellen. Die Verkehrsfunktion des Flusses geht laut Gericht vor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Klagen von Fischern sowie der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf gegen die geplante Elbvertiefung abgewiesen. Die Planungen litten nicht an Fehlern oder Abwägungsmängeln, entschieden die Richter in Leipzig.

Damit hat die umstrittene Vertiefung der Elbe eine weitere Hürde genommen. Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht auf Klagen von Umweltverbänden hin die Planungen als weitgehend rechtmäßig bestätigt. Im Dezember steht nun noch ein dritter Schwung von Klagen zur Verhandlung in Leipzig an.

Die Städte Cuxhaven und Otterndorf hatten Auswirkungen auf kommunale Einrichtungen wie Bojenbäder, Badeseen und Seglerhäfen befürchtet. Auch die touristisch genutzten Wattflächen könnten durch die geplante Vertiefung in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Berufsfischer müssten die Einschränkung ihrer Fangplätze laut Gericht aufgrund der vorrangigen Verkehrsfunktion hinnehmen. Bei Existenzgefährdungen durch das Projekt sehen die Planfeststellungsbeschlüsse eine Entschädigung vor.

An der Elbvertiefung hängen laut Befürwortern rund 150.000 Arbeitsplätze. Sie gilt in Kreisen der Hafenindustrie als unverzichtbar. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig große Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut den Hamburger Hafen erreichen können. Der Ausbau soll auch dazu dienen, dass Schiffe beim Ein- und Auslaufen besser passieren können.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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