Wirtschaft

Zoff um Start-upMaschmeyer punktet gegen Claassen

01.11.2016, 17:28 Uhr
imageVon Jan Gänger
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Carsten Maschmeyer. (Foto: picture alliance / dpa)

Die ehemaligen Männerfreunde Carsten Maschmeyer und Utz Claasen streiten seit geraumer Zeit um ein kleines Unternehmen. In dem erbitterten Kampf landet Maschmeyer nun einen empfindlichen Treffer.

Im Streit mit seinem einstigen Buddie Utz Claassen um die Medizintechnik-Firma Syntellix hat Carsten Maschmeyer einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Hamburg verpasste nach Informationen von n-tv.de Claassen in einem wichtigen Punkt einen regelrechten Maulkorb.

Per Einstweiliger Verfügung darf Claassen nicht mehr behaupten, dass ein Vertrauter Maschmeyers Geschäftsgeheimnisse an einen Konkurrenten verraten habe. Andernfalls drohen Claassen für jeden Einzelfall 250.000 Euro Ordnungsgeld. Gegen diesen Beschluss kann der Unternehmer Widerspruch einlegen.

Worum geht es bei dem Streit? Syntellix stellt Schrauben her, die bei Operationen nach Knochenbrüchen verwendet werden. Sie werden im Körper nach und nach vollständig zu Knochengewebe umgewandelt. Der Vorteil: Eine zweite Operation zum Entfernen der Schrauben ist nicht nötig.

An dem Start-up sind beide Unternehmer beteiligt. Es wurde von Claassen gegründet und aufgebaut, später stieg Maschmeyer ein. Beide Unternehmer zerstritten sich. Claassen - größter Aktionär und Aufsichtsratschef - wirft Maschmeyer unter anderem vor, er wolle die Mehrheit an dem Unternehmen an sich reißen. Der bestreitet das. Genauso wie den Vorwurf, er wolle Syntellix schaden.

In dem Streit behauptete Claassen unter anderem in einem Interview mit der "Hannoverschen Allgemeinen", Maschmeyers "Mitarbeiter zum Thema Syntellix" habe eine Mail an einen Hauptwettbewerber geschickt und diesen "über die der Geheimhaltung unterliegenden anstehenden Maßnahmen zur Erweiterung des Produktportfolios von Syntellix unterrichtet". Damit meinte Claassen ganz offensichtlich Maschmeyers Vertrauten Klaus Schieble.

Das Landgericht Hamburg kam nun zu dem Schluss, "dass die in der fraglichen E-Mail mitgeteilten Details bereits bekannt waren". Außerdem habe sich Claassen "gegenüber der Presse in Bezug auf die in Rede stehenden Produkte und den damit verbundenen Einsatzbereich öffentlich geäußert", heißt es in der Entscheidung, die n-tv.de vorliegt.

Quelle: ntv.de

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