Bei Wärmepumpen und Ladepunkten Strom darf bei Netzüberlastung bald gedrosselt werden
27.11.2023, 12:06 Uhr Artikel anhören
Für Bestandsanlagen gelten jahrelange Übergangsfristen.
(Foto: picture alliance / SVEN SIMON)
Droht eine Überlastung des Stromnetzes, können Wärmepumpen zwar weiterlaufen und E-Autos laden. Ab Januar allerdings nicht mehr alle in Volllast: Netzbetreiber können die Nutzung neuer steuerbarer Geräte dann einschränken. Der reguläre Haushaltsstrom ist nicht betroffen.
Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. "Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden."
Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde. Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte. Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.
Nur in Ausnahmefällen erwartet
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und nicht mit wesentlichen Komforteinbußen verbunden sein werden. "Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig", hieß es. Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem in gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.
Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.
Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Die Netze müssten daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden. Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden habe, sorgten die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung.
Quelle: ntv.de, chl/dpa