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Mann wollte Pyrotechniker werden Berliner wegen illegalen 200-Kilo-Feuerwerklagers verurteilt

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Das Amtsgericht verurteilte den 35-Jährigen zu sechs Monaten Bewährung.

Das Amtsgericht verurteilte den 35-Jährigen zu sechs Monaten Bewährung.

(Foto: picture alliance/dpa)

Kurz vor Silvester beschlagnahmt die Berliner Polizei rund 200 Kilo Pyrotechnik in einer Privatwohnung. Acht Monate später verurteilt das Landgericht einen 35-jährigen Familienvater. In seiner Verteidigung erklärt der Mann, er habe einen Feuerwerkerschein machen wollen.

Rund 200 Kilogramm illegales Feuerwerk stellten Polizisten in einer Wohnung in Berlin-Spandau sicher. Rund acht Monate später ist ein Familienvater zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 35-Jährigen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. "Bei diesen Mengen hätte eine Kippe gereicht und die ganze Bude wäre in die Luft geflogen", sagte die Vorsitzende Richterin.

Polizisten hatten nach einem Hinweis aus dem privaten Bereich des Angeklagten am 18. Dezember 2024 die Wohnung der vierköpfigen Familie durchsucht. Es seien im Esszimmer und im Flur kistenweise pyrotechnische Gegenstände sichergestellt worden, so die Anklage. 14 Kugelbomben und 800 Stück Großfeuerwerksbombetten hätten sich darunter befunden. Zudem sei in einer Geldkassette eine Schreckschusswaffe ohne Prüfzeichen gefunden worden - der Angeklagte sei nicht im Besitz einer erforderlichen Zulassung gewesen.

Angeklagter strebte Feuerwerkerschein an

Der Angeklagte gestand über seinen Verteidiger. Sein Mandant habe damals versucht, einen Feuerwerkerschein zu machen. Die Pyrotechnik habe er für etwa 500 Euro in Tschechien erworben. "Er hätte aber erst mit einem Schein gezündet", so der Anwalt. Der bis dahin nicht vorbestrafte Berufskraftfahrer und zweifache Vater habe aus der Sache gelernt und bereue sein Verhalten.

"Erst kommt der Schein, dann kommt die Knallerei", hieß es weiter im Urteil. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe, stellte allerdings keinen konkreten Antrag.

Kugelbomben sind spezielle Feuerwerkskörper mit hoher Explosionskraft, die in Deutschland nicht für den Allgemeingebrauch zugelassen sind. In der Silvesternacht 2024/25 hatte es in Berlin mehrere schwerwiegende Vorfälle mit solchen Sprengkörpern gegeben.

Quelle: ntv.de, gri/dpa

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