Panorama

Kranke Ehefrau erdrosseltAcht Jahre Haft für 85-Jährigen wegen Totschlags

19.12.2022, 17:17 Uhr
00:00 / 02:17
245740220
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann in der Anklage vor, im Juni seine Ehefrau getötet zu haben. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Weil er sich mit der Pflege seiner Ehefrau überfordert fühlt, entschließt sich ein 85-Jähriger aus Bayern zu einer perfiden Tat. Erst schlägt er mit einem Schlagstock auf seine Frau ein, als sie sich nicht mehr bewegt, würgt er sie zu Tode. Ein Suizidversuch misslingt.

Weil er seine stark pflegebedürftige Ehefrau tötete, soll ein 85-Jähriger aus Bayern für acht Jahre ins Gefängnis. Das Münchner Landgericht verurteilte den Mann wegen Totschlags zu der Haftstrafe, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann in der Anklage vor, im Juni seine Ehefrau getötet zu haben. Demnach bewohnte das Ehepaar eine gemeinsame Wohnung. Die Frau war seit einer Hirnblutung im April allerdings stark pflegebedürftig und auf ihren Mann angewiesen.

Der Angeklagte war der Staatsanwaltschaft zufolge mit der Pflege seiner Frau zunehmend überfordert. Auch die alleinige Haushaltsführung überanstrengte ihn demnach. Er habe sich zudem Sorgen gemacht, dass seine Frau hilflos zurückbleibe, wenn ihm selbst etwas geschehe.

Suizidversuch misslingt

Schließlich soll er beschlossen haben, seine Frau zu töten. Laut Anklage schlug er sie mit dem Schlagstock eines afrikanischen Schlaginstruments, einem sogenannten Knobkierie. Als sie sich nicht mehr wehrte, erwürgte er sie. Danach wählte der Mann den Notruf. Ein Suizidversuch misslang.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger plädierte auf zweieinhalb Jahre Haft.

Für den Angeklagten sprach nach Ansicht des Gerichts unter anderem das umfangreiche Geständnis des 85-Jährigen. "Das ist ein Geständnis, an dem es gar nichts zu kritteln gibt", sagte der vorsitzende Richter. Das Geständnis sei "glaubhaft von Schuldeinsicht und Reue getragen". Es sei selten, dass ein Täter wie in diesem Fall unmittelbar nach Begehung der Tat selbst den Notruf wählt und die Tat gesteht. Der Mann sei "geständig" und "kooperativ" gewesen. "Ich schäme mich für das, was ich getan habe", sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. Ihn habe an dem Tag eine von ihm "nicht definierbare Kraft" getrieben.

Quelle: ntv.de, can/AFP/dpa

Mord und TotschlagJustizBayern