Haftbefehl wegen Mordes Bahnsteig-Angreifer ist selbst Vater
30.07.2019, 11:49 Uhr
Noch immer ist völlig unklar, warum ein 40-Jähriger einen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof vor einen Zug stößt und so tötet. Der Mann steht bei der Tat offenbar nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss - und ist selbst dreifacher Vater.
Im Fall des vor einen Zug gestoßenen und getöteten Achtjährigen im Frankfurter Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Haftbefehl gegen den verdächtigen 40-Jährigen beantragt. Ihm werden Mord und zwei Mordversuche vorgeworfen. Noch im Laufe des Tages soll der Mann, der selbst dreifacher Familienvater ist, einem Haftrichter vorgeführt werden.
Der Mann hatte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Montag zunächst eine 40-Jährige aus dem Hochtaunuskreis vor einen in den Hauptbahnhof Frankfurt einfahrenden ICE gestoßen. Die Frau konnte sich jedoch rechtzeitig zur Seite rollen und auf einen schmalen Fußweg zwischen den Gleisen retten. Ihr achtjähriger Sohn, den der mutmaßliche Täter anschließend ebenfalls ins Gleis stieß, wurde jedoch vom Zug erfasst. Er starb noch an der Unfallsstelle. Nach der Tat soll der Verdächtige versucht haben, noch eine dritte Person - eine 78-jährige Frau - vor den Zug zu schubsen. Das gelang jedoch nicht. Die Frau kam mit einem Schock und einer Schulterverletzung davon.
Bislang schweigt der 40-Jährige zu seinem Tatmotiv. Unter Drogen oder Alkohol habe er während der Tat offenbar nicht gestanden, sagte Nadja Niesen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Denkbar sei eine psychische Erkrankung. "Der Tatverdächtige wird psychiatrisch begutachtet werden", sagte sie. Zudem werde Videomaterial von der Tat ausgewertet und weitere Zeugen befragt.
Derweil werden weitere Informationen über den in Eritrea geborenen Mann bekannt. Er lebte laut Staatsanwaltschaft zuletzt im Kanton Zürich in der Schweiz, soll verheiratet und Vater von drei Kindern sein. Im Jahr 2006 war er demnach aus seiner Heimat in die Schweiz gezogen. Von Basel aus soll er sich dann vor wenigen Tagen auf den Weg nach Frankfurt gemacht haben.
Laut Schweizer Polizei war der Mann im Besitz einer sogenannten Niederlassungsbewilligung, die Ausländern in der Schweiz nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren ausgestellt wird. Damit haben Niedergelassene ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht. Bislang gibt es laut Staatsanwaltschaft keinerlei Anhaltspunkte, dass es einen Zusammenhang zwischen der Tat und einem rassistisch motivierten Mordversuch an einem Eritreer vor wenigen Tagen im hessischen Wächtersbach gibt.
Quelle: ntv.de, ftü