Panorama

"Recht auf einen würdevollen Tod"Belgisches Kind erhält Sterbehilfe

17.09.2016, 13:19 Uhr
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In Deutschland ist organisierte und geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten. (Foto: picture alliance / dpa)

Sterbehilfe ist ein weltweit kontrovers diskutiertes Thema. In vielen Ländern ist sie verboten, in Belgien dagegen selbst für Minderjährige erlaubt. Erstmals wurde sie jetzt bei einem Kind angewendet.

In Belgien hat erstmals nach der entsprechenden Gesetzesänderung vor zwei Jahren ein Kind Sterbehilfe bekommen. Das Kind sei todkrank gewesen, sagte der Chef der nationalen Sterbehilfe-Kommission, Wim Distelmans, der Zeitung "Het Nieuwsblad". "Zum Glück gibt es nur sehr wenige Kinder, für die Sterbehilfe in Frage kommt", sagte Wim Distelmans. "Aber das bedeutet nicht, dass wir diesen Kindern das Recht auf einen würdevollen Tod verweigern sollten."

Der minderjährige Patient oder die minderjährige Patientin war den Angaben zufolge todkrank. Details wurden nicht genannt.

Das belgische Parlament hatte 2014 die Altersbeschränkung für Sterbehilfe aufgehoben. Belgien ist damit das einzige Land weltweit, das für Kinder jeden Alters Sterbehilfe erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Kind nachweislich eine rationale Entscheidung getroffen hat und im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit unerträglichen und nicht zu lindernden Schmerzen ist. Die Entscheidung muss von Ärzten, Psychologen und Eltern unterstützt werden.

Sterbehilfe ist ein weltweit scharf diskutiertes Thema. In vielen Ländern ist sie verboten, in Deutschland wurde geschäftsmäßige Sterbehilfe Ende vergangenen Jahres vom Bundestag unter Strafe gestellt. In den Niederlanden ist dagegen wie in Belgien Sterbehilfe selbst für Minderjährige erlaubt, allerdings erst ab zwölf Jahren. Zahlreiche Länder, darunter auch Deutschland, erlauben bzw. dulden zudem die passive Sterbehilfe, also den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen.

Quelle: ntv.de, chr/AFP/dpa

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