Beteiligter Ex-Agent sagt ausBericht: Entführer im Fall Block sollen 220.000 Euro erhalten haben

Die Aussage des mutmaßlichen Organisators der Block-Kinder-Entführung belastet die Mutter und ihren Anwalt schwer. Diese sollen mehrere Hunderttausend Euro für die Aktion gezahlt haben, behauptet der Israeli bei der Staatsanwaltschaft.
Die mutmaßlichen Entführer im Fall Block sollen einem Bericht zufolge rund 220.000 Euro für die Rückholung der Kinder aus Dänemark erhalten haben. Das berichtet der mutmaßliche Organisator der Aktion David B. in einer mehrtägigen Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft, berichten "Zeit" und "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Protokolle der Vernehmung.
Der Anwalt der Familie Block, Andreas C., habe einem seiner Mitarbeiter insgesamt 150.000 Euro übergeben, berichtet der 68-jährige Israeli. Er selbst habe weitere 50.000 Euro in bar von diesem erhalten. Auch die Angeklagte Christina Block soll seinen Angaben zufolge ihm persönlich Geld übergeben haben. Von dieser habe er 20.000 Euro in kleinen Scheinen überreicht bekommen.
Das Vernehmungsprotokoll des mutmaßlichen Organisators der Entführung der Block-Kinder erstreckt sich über 327 Seiten. B. beschuldigt dabei im Besonderen den Anwalt C. sowie die Mutter der Kinder, Christina Block, die Auftraggeber für die Aktion gewesen zu sein und diese entsprechend bezahlt zu haben.
Der israelische Ex-Militär, der im Bereich Cybersicherheit tätig ist, spähte laut dem Bericht auch vor der Entführung den Ex-Mann Stephan Hensel sowie die in seiner Obhut befindlichen Kinder in Dänemark aus. Die Observation soll dabei mit Ferngläsern, Drohnen und Kameras stattgefunden haben, die unbemerkt ins Haus filmten. Die daraus entstandenen Bilder seien auch Christina Block bekannt gewesen sowie dem Anwalt C., behauptet B. in seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft.
Sowohl Block als auch C. äußerten sich auf Anfrage der "Bild"-Zeitung nicht zu den Vorwürfen. "Anlässlich Ihrer E-Mail bitten wir Sie um Verständnis, dass sich unser Mandant wie bisher nicht außerhalb des Verfahrens äußern wird", erklärte der juristische Vertreter von Anwalt C.
Der Strafverteidiger von Christina Block sprach in seiner Erklärung gegenüber der Zeitung davon, dass es "schwer wiege", dass die Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung einen Zeugen angehört habe, ohne Gericht und Verteidigung darüber zu informieren. "Unter dem Aspekt der Waffengleichheit ist ihr Informationsvorsprung jetzt zwingend auszugleichen – falls das überhaupt noch möglich ist", so Bott. Es bleibe dabei, dass die Unschuldsvermutung gilt. "Das Verfahren wird in der Hauptverhandlung geführt. Nur dort haben die Angeklagten und die Verteidigung die Möglichkeit der Gegenrede. Nur dort gehört es hin", erklärte der Verteidiger.
Vor dem Landgericht Hamburg läuft gegen Christina Block seit mehreren Monaten ein Prozess. Ihr wird von der Anklage vorgeworfen, die Entführung der damals 10 und 13 Jahre alten Kinder aus der Obhut ihres Ex-Mannes Hensel in der Silvesternacht 2023/2024 beauftragt zu haben. Neben ihr sind sechs weitere Personen angeklagt. Derzeit ist der Prozess unterbrochen, eine Fortsetzung ist für den 10. Dezember geplant. Dies soll laut dem Gericht der Verteidigung ermöglichen, die Aussage von B. ausreichend zu prüfen und auszuwerten.