Maskenpflicht und Homeoffice Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt
19.01.2021, 22:42 UhrÜber Stunden beraten Bund und Länder über weitere Maßnahmen im Kampf gegen Corona. Zwar sinken in Deutschland die Infektionszahlen und auch die Lage auf den Intensivstationen entspannt sich ein wenig. Doch ist das Ziel einer Inzidenz von 50 noch in weiter Ferne. Obendrein sind alle massiv besorgt über etwaige Folgen der Virus-Mutation. Viele Punkte werden schnell abgearbeitet. Doch unter anderem bei der Frage, wie mit Kitas und Schulen verfahren werden soll, stocken die Gespräche. Am Ende einigen sich das Kanzleramt und die Bundesländer auf weitere Schritte - und neuerliche Verschärfungen. Neben einer Senkung der Infektionszahlen steht nun auch das Vorsorgeprinzip im Zentrum.
1. Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Sie werden über den Januar hinaus bis zum 14. Februar verlängert. Das Kanzleramt und die Staatskanzleien beginnen mit der Arbeit an einem Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie.
2. Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Private Kontakte sollen in den nächsten drei Wochen weiter auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Die Bürger sind aufgerufen, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben. Private Treffen sind weiter nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
3. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften müssen verbindlich sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Andere Mund-Nasen-Bedeckungen reichen nicht. Gleiches gilt bei längeren Kontakten zu anderen - vor allem in geschlossenen Räumen.
4. Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV soll weiter sinken, sodass Abstände gewahrt werden können. Durch noch mehr Homeoffice-Möglichkeiten soll das Fahrgastaufkommen in den Stoßzeiten des Berufs- und Schülerverkehrs entzerrt werden.
5. Die bisherigen Regeln für Schulen und Kitas werden ebenfalls bis zum 14. Februar verlängert - sie bleiben grundsätzlich geschlossen. Zusätzlich wird in Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt. Bei allen Folgen dieser Entscheidung gibt es ernst zu nehmende Hinweise, dass sich die Virus-Mutation stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist.
6. In Alten- und Pflegeheimen gibt es für das Personal beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2- Maskenpflicht. Die Einrichtungen müssen eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherstellen.
7. Strenge Vorschriften gelten auch für Gottesdienste sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss gewahrt bleiben. Es gibt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz. Gesang ist untersagt. Wollen mehr als zehn Personen zusammenkommen, muss dies spätestens zwei Tage zuvor beim Ordnungsamt angemeldet werden.
8. Das Bundesarbeitsministerium wird befristet bis zum 15. März eine Verordnung erlassen, derzufolge Beschäftigen, wo immer es umsetzbar ist, Homeoffice ermöglicht werden soll. Arbeitnehmer werden eindringlich gebeten, das Angebot zu nutzen. Ist Präsenz unvermeidbar, müssen weiter die notwendigen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Können ausreichende Abstände nicht eingehalten werden, müssen die Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. Ferner sollen Unternehmen Arbeitszeiten flexibel gestalten, um das Fahrgastaufkommen im ÖPNV zu entzerren. Die Abschreibungsmöglichkeiten werden erweitert - etwa um die Digitalisierung voranzubringen.
9. Die Länder können weiterhin über die Beschlüsse hinausgehende lokale oder regionale Maßnahmen ergreifen. Dabei dürfen keine Ausweichbewegungen entstehen.
10. Bund und Länder halten am Ziel fest, bis spätestens Mitte Februar allen Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot zu machen. Kanzlerin Angela Merkel sagte, bis zum Ende des Sommers soll allen Bürgern ein Angebot unterbreitet werden. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Dazu ist ein Planungshorizont von sechs Wochen erstrebenswert.
11. Der Bund wird sich verstärkt darum bemühen, einen Überblick über die Verbreitung von Virus-Mutationen zu erhalten. Bis Anfang Februar soll es eine erste Auswertung über die bis dahin vorliegenden Ergebnisse geben.
12. Die Länder werden die Gesundheitsämter so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Dabei hilft der Bund. Die technischen Systeme werden vereinheitlicht.
13. Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird nochmals verbessert. So sollen Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge deutlich angehoben werden. Gleiches gilt für die Abschlagszahlungen, die im Februar erfolgen sollen. Die Bundesregierung wird in Brüssel auf eine Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze dringen.
14. Deutschland wird auf europäischer Ebene auf vergleichbare und abgestimmte Maßnahmen dringen. So sollen weitergehende Beschränkungen bei der Einreise vermieden werden. Die Zwei-Test-Strategie aus Risikogebieten bleibt bestehen.
Quelle: ntv.de, jwu