Rubbellos zerstört Beziehung Ex-Paar streitet um Millionengewinn
21.02.2024, 11:11 Uhr Artikel anhören
Das Rubbellos brachte der Beziehung jedenfalls kein Glück.
(Foto: IMAGO/UIG)
Ein Paar in Großbritannien kauft gemeinsam Rubbellose und knackt den Jackpot. Doch der Millionengewinn macht nicht beide glücklich, denn die Beziehung zerbricht und nur der Name der Frau steht auf dem Gewinnerlos.
Beim Geld hört die Liebe auf. Das ist natürlich ein Sprichwort, im Fall eines britischen Paares aber auch die bittere Realität. Britischen Medienberichten zufolge streiten Michael Cartlidge und seine Ex-Freundin Charlotte Cox über einen Rubbellos-Jackpot in Höhe von 1 Million Pfund, umgerechnet 1,16 Millionen Euro.
Cartlidge zufolge hatten beide zusammen das Glückslos in einem Geschäft in Spalding, Lincolnshire, gekauft. Als sich Cox Wochen nach dem überraschenden Lottogewinn von ihm trennte, stellte sich jedoch heraus, dass sie bei der Lottogesellschaft als Alleingewinnerin geführt wird.
Der 39-Jährige räumt zwar ein, dass seine 37-jährige Ex-Partnerin das Los bezahlt hat. Er habe aber die Idee für den Loskauf gehabt und auch versucht, ihr das Geld für den Loskauf zu überweisen. Die Überweisung sei auf Videos des Lottoladens zu sehen, 40 Minuten nach dem Loskauf kam das Geld bei Cox an. Seinen Angaben zufolge hatte Cox zunächst zugestimmt, den Gewinn zu teilen. Später betonte sie jedoch, alleinige Gewinnerin zu sein.
Anspruch nur für Eigentümerin
Cartlidge ist nun der Meinung, er habe Anspruch auf 50 Prozent des Gewinns und überlegt, rechtliche Schritte einzuleiten. "Ich stehe unter Schock. Ich gebe zu, dass wir dieses Los ohne Charlotte nicht bekommen hätten, aber sie hätte es ohne mich auch nicht bekommen", sagte er. Moralisch gesehen müsse der Gewinn deshalb geteilt werden. Cox nannte die Überlegungen ihres Ex-Freundes "Unsinn".
Zum Zeitpunkt des Loskaufs war das Paar drei Monate zusammen und ging offenbar auch noch von einer gemeinsamen Zukunft aus. Denn den Lottogewinn feierten Cartlidge und Cox mit einem Ausflug ans Meer. Dabei schmiedeten sie den Berichten zufolge auch Pläne für einen Auto- und einen Hauskauf.
Drei Wochen später zeigte die Beziehung jedoch erhebliche Risse. Es sei nicht mehr die Rede davon gewesen, dass der Lottogewinn auf ein gemeinsames Konto fließen soll. Stattdessen sei er aufgefordert worden, bei Cox auszuziehen, so Cartlidge.
Der Lottogesellschaft zufolge liegen die Dinge klar. Demnach kann nur eine Person Eigentümerin eines Rubbelloses sein. "Nur die Person, deren Name und Adresse auf der Rückseite eines gewinnenden Rubbelloses angegeben sind", könne den Preis beanspruchen. Wolle man einen Gewinn teilen, empfehle die Lottogesellschaft eine entsprechende rechtsgültige Vereinbarung, heißt es weiter. "Wenn es keine Vereinbarung gibt, müssen alle Streitigkeiten zwischen den Parteien untereinander gelöst werden."
Quelle: ntv.de, sba