54-Jährige und Enkel überfahrenFahrer hatte bei Festnahme Alkohol im Blut

Im badischen Gaggenau kommt ein Auto von der Straße ab und überfährt eine Frau und ihren Enkel. Der Fahrer flüchtet, wird aber später festgenommen. Ein Alkoholtest fällt positiv aus. Ob der Mann vor dem Unfall getrunken hat oder erst danach, ist noch unklar.
Am Abend des Unfalls mit zwei Toten im badischen Gaggenau hatte der verdächtige Autofahrer Alkohol getrunken. "Es wurde Atemalkohol nachgewiesen", sagte Sachbearbeiter Klaus Hornung von der Verkehrspolizei Baden-Baden. Unklar sei allerdings, wann der 47-Jährige getrunken habe - vor dem Unfall am Freitagabend oder erst danach in der kurzen Zeit bis zu seiner vorläufigen Festnahme. "Es war ein zeitlicher Verzug da." Zwischen dem Unfall und der Festnahme lagen nach Angaben des Ermittlers etwa zweieinhalb Stunden.
Am Freitagabend war ein Autofahrer in der Kleinstadt im Landkreis Rastatt von der Straße abgekommen und hatte eine Frau und ihren Enkel überfahren, die auf dem Fußweg unterwegs waren. Die 54-Jährige starb auf dem Weg ins Krankenhaus, der schwer verletzte sieben Monate alte Junge erlag am Samstagmorgen seinen Verletzungen. Der Fahrer flüchtete, ohne den Sterbenden zu helfen.
Die Polizei konnte den Verdächtigen rasch ausfindig machen, weil am Unfallort ein Autokennzeichen gefunden wurde. Der Tatverdächtige wurde noch in der Nacht zum Freitag festgenommen, kam aber kurz darauf wieder auf freien Fuß. Der 47-Jährige streitet eine Beteiligung an dem Unfall bisher ab. Die Ermittler wollen deshalb beispielsweise seinen demolierten Wagen untersuchen, der beschlagnahmt wurde.
Die Ermittler baten die Bevölkerung um Unterstützung, um den Unfall genau rekonstruieren zu können. Die Minuten nach dem tödlichen Unfall und die Flucht des mutmaßlichen Täters könnten nach den bisherigen Ermittlungen nur teilweise nachvollzogen werden, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch zu den Sekunden vor dem Unglück fehlten noch wichtige Details. Die Ermittler baten deshalb Zeugen, sich bei der Polizei zu melden.