Unfalltod von BetrunkenemFreispruch für angeklagte Polizisten

Eigentlich wollten sie einen betrunkenen Mann nach Hause fahren, doch dann werden zwei Oldenburger Polizisten zu einem anderen Einsatz gerufen. Kurz darauf verunglückt der Alkoholisierte tödlich. Die beiden Polizisten werden nun aber vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Zwei wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Polizisten sind vom Landgericht Oldenburg freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Beamten vorgeworfen, Mitschuld am Unfalltod eines 23-Jährigen zu tragen, den sie im November 2017 auf einem Parkplatz in Oldenburg-Etzhorn abgesetzt hatten.
Ursprünglich wollten die Beamten den betrunkenen Mann nach Hause fahren, doch dann wurden sie zu einem anderen Einsatz gerufen. Der 23-Jährige wurde später von einem Auto erfasst und tödlich verletzt. Laut Anklage hatten sich die Polizisten nicht ausreichend versichert, ob der Mann noch orientierungsfähig war.
Die Kammer sah das anders, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass der Mann hilflos war. Laut dem Gutachten eines Sachverständigen habe der Mann bei seinem Unfall 1,3 Promille im Blut gehabt und sei damit keineswegs so betrunken gewesen, dass er als orientierungslos galt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe für beide Angeklagte verlangt, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.