Streit um WerbesloganGericht spricht Machtwort im Zoff der Eierlikörhersteller

Der Zoff zweier Eierlikörhersteller endet im Gerichtssaal. Es geht um die Frage, wie viel "Ei" bei der Werbung für Eierlikör erlaubt ist. Im Oberlandesgericht fällt nun eine Entscheidung.
Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen: Das Gericht schlug sich mit seinem Urteil auf die Seite des Spirituosenherstellers Nordik aus dem niedersächsischen Jork. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn ging leer aus. Verpoorten hatte die Niedersachsen wegen deren Werbung verklagt. Nordik hatte fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" beworben. Darin sahen die Anwälte Verpoortens eine zu große Nähe zur seit Jahrzehnten geschützten Wortmarke "Eieiei" und dem Slogan "Eieiei Verpoorten".
Das Gericht sah das anders: Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, befand der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Eine Markenverletzung sei das nicht. Damit blieb das Gericht bei seiner vorläufigen Bewertung vom März. Eine Revision ließ es nicht zu. Den Bonnern bleibt aber noch die Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung.
Sofern das Gericht im Sinne von Verpoorten entschieden hätte, wäre eine Schadenersatzpflicht und Abmahnkosten ins Spiel gekommen. "Eieiei" sei gemeinhin ein Ausdruck der Überraschung - was der norddeutschen Ei-Aufzählung völlig abgehe, hatte der Richter bereits vor dem Urteilsspruch gesagt.
Jahrzehntelang hatten die Bonner Likörfabrikanten in den Slogan "Eieiei Verpoorten" viel Geld investiert und ihn ins Gedächtnis von Millionen Deutschen gebrannt. Der Slogan - bereits seit 1978 als Wortmarke geschützt - wird von dem Unternehmen immer noch eifrig nutzt.