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Rechtsanspruch soll kommen Gesetz für mehr Schutz bei häuslicher Gewalt geplant

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Die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt ist hoch.

Die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt ist hoch.

(Foto: IMAGO/Steinach)

Um Betroffenen häuslicher Gewalt besseren Zugang zu Schutz und Beratung zu sichern, plant die Regierung ein neues Gesetz. Das Familienministerium legt einen Entwurf vor, der den Ländern verbindliche Vorgaben macht und eine finanzielle Unterstützung vorsieht.

Für die Opfer von häuslicher Gewalt soll ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesfamilienministerium in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben hat. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Bundesländer verpflichtet werden, ein ausreichendes Netz an Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen sicherzustellen. Gleichzeitig will sich der Bund über zehn Jahre hinweg an den entstehenden Kosten beteiligen.

In Deutschland gebe es große regionale Unterschiede bei der Beratungsstruktur und dem Angebot an Frauenhäusern, erläuterte Familienministerin Lisa Paus bei der Regierungsbefragung im Bundestag. Bei der Gewalt gegen Frauen gebe es hingegen keine solchen Unterschiede: "Geprügelt wird eben durch alle Schichten und an allen Orten."

Zahl der Opfer erneut gestiegen

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Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt war im vergangenen Jahr erneut angestiegen. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik waren 2023 in Deutschland 256.276 Menschen betroffen - 6,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Dunkelziffer dürfte erheblich größer sein.

Im Gesetzentwurf, der noch vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden soll, ist ausdrücklich vorgesehen, dass den Betroffenen Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser kostenlos zur Verfügung stehen. Es muss lediglich eine akute Gefährdungslage vorliegen, für deren Nachweis entsprechende "Angaben der gewaltbetroffenen Person" ausreichend sein sollen. Die Anzeige einer Straftat als Voraussetzung für die Aufnahme ist nicht vorgesehen.

Quelle: ntv.de, nan/dpa

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