Panorama

Glückliches Ende dank Finderin ICE-Reisende verliert 15.000 Euro in Prinzessinnen-Brustbeutel

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Die ehrliche Finderin kann einen Finderlohn erwarten.

Die ehrliche Finderin kann einen Finderlohn erwarten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eine Frau will ein Auto kaufen und steigt deswegen mit viel Geld in einen ICE. Später muss sie dann wahrscheinlich in Schockstarre verfallen sein, denn die Geldbörse ist plötzlich weg. Doch die Geschichte findet ein gutes Ende.

Einen Tag nachdem 15.000 Euro in einem Zug gefunden wurden, hat sich die Besitzerin des Geldes gemeldet. Die 34-Jährige aus Schleswig-Holstein hatte laut Bundespolizei bereits am Sonntag Anzeige in Hamburg erstattet, weil sie davon ausging, dass ihr Portemonnaie mit dem Bargeld gestohlen worden sei.

Doch sie hatte Glück: Eine ehrliche Finderin hatte die Tasche mit 15.000 Euro am Sonntag im ICE von Hannover nach München entdeckt und die Bundespolizei informiert. Nachdem am Montag deutschlandweit über den ungewöhnlichen Fund berichtet worden war, meldete sich die Eigentümerin bei der Bundespolizei.

Das Geld mitsamt Brustbeutel.

Das Geld mitsamt Brustbeutel.

(Foto: Polizei)

Demnach habe sie eine detaillierte Beschreibung des Geldbeutels - ein pinker Brustbeutel mit Prinzessinnen - abgegeben und sei als Eigentümerin identifiziert worden. Das Bargeld, das sie für den Kauf eines Autos vorgesehen hatte, werde nun an sie übergeben. Die ehrliche Finderin soll einen Finderlohn erhalten, hieß es.

Finderlohn-Regelungen

Bekommt der Eigentümer das Fundstück zurück, hat der Finder in Deutschland einen Anspruch auf Finderlohn. Bis zu einem Sachwert von 500 Euro beträgt dieser fünf Prozent. Für den Wert, der über die 500 Euro hinausgeht, sind drei Prozent fällig.

Wenn jedoch etwas in einem Bus, einer Straßenbahn, im Zug oder in einer Behörde gefunden wurde, ist der Finderlohn nur halb so hoch wie im Normalfall und der Anspruch besteht erst ab einem Fundwert von 50 Euro. Daneben bekommt man auch den Betrag ersetzt, den man aufgewendet hat, um die Sache aufzubewahren oder um den Eigentümer zu ermitteln.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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