Panorama

Unfalltheorie nicht haltbar Lebenslang für Mord an Johanna

Rick J. wurde erst Jahre nach dem Verbrechen gefasst.

Rick J. wurde erst Jahre nach dem Verbrechen gefasst.

(Foto: picture alliance/dpa)

Fast 20 Jahre nach dem Mord an der achtjährigen Johanna Bohnacker wird der Täter in dem Fall verurteilt. Das Landgericht Gießen verhängt gegen Rick J. eine lebenslange Haftstrafe. Er hatte den Tod des Kindes als Unfall dargestellt.

Wegen Mordes an der achtjährigen Johanna Bohnacker hat das Landgericht Gießen den angeklagten Rick J. zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit folgte das Gericht in allen Punkten den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der 42-Jährige wurde auch wegen versuchter sexueller Nötigung und des Besitzes von Kinderpornos verurteilt.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte das Mädchen aus Ranstadt im hessischen Wetteraukreis im September 1999 entführt. Johannas Leiche war im April 2000 in einem Waldstück bei Alsfeld im Vogelsberg gefunden worden. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe "ohne jeden Zweifel" Johanna überwältigt, betäubt und in seinen Kofferraum gesperrt. Der Deutsche habe den Kopf des Kindes mit 15 Metern Klebeband umwickelt - das Band sei so zum "Mordwerkzeug" geworden.

Rick J. hatte zu Beginn des Prozesses die Entführung des Mädchens eingeräumt, den Missbrauch und den Mord aber bestritten. Den Tod des Kindes hatte er als Unfall dargestellt. Staatsanwalt Thomas Hauburger hatte jedoch argumentiert, dass eine Reihe von Indizien eindeutig für eine Tötungsabsicht sprechen.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und gefordert, den Angeklagten wegen dessen Drogenkonsums in einer Entzugsklinik unterzubringen. Die Polizei war dem Angeklagten bei Ermittlungen in einem Missbrauchsfall aus dem Jahr 2016 auf die Spur gekommen. Dabei hatte J. sein Opfer mit Klebeband gefesselt. Auch Johanna war mit Klebeband gefesselt gewesen. Darauf wurde eine DNA-Spur sichergestellt, die zu Rick J. führte.

Das Gericht hatte an rund 20 Verhandlungstagen Zeugen, Ermittler und Sachverständige befragt. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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