Überfall aus HabgierLebenslange Haft für Höfen-Raubmörder

Im Prozess um den zweifachen Raubmord in Höfen werden die drei Angeklagten vom Landgericht München II zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Sie wollten eine Witwe überfallen und ausrauben - zwei Menschen wurden dabei ermordet.
Für einen Doppel-Raubmord im oberbayerischen Höfen hat das Landgericht München II drei Männer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Es sprach das Trio des Mordes, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Eine 50-jährige ehemalige Pflegerin aus Polen hatte mit drei Landsleuten den Überfall auf eine wohlhabende Witwe geplant, bei der sie zuvor beschäftigt war. Bei der Tat starben zwei Freunde der Witwe, die Frau selbst überlebte schwer verletzt. Die drei Männer führten die Tat im Februar 2017 aus und töteten dabei eine 76 Jahre alte Freundin der Witwe und einen 81-jährigen Bekannten, die zu Besuch waren.
Die Täter hatten die Senioren brutal zusammengeschlagen und anschließend eingesperrt und teilweise auch gefesselt. Laut Staatsanwaltschaft erbeuteten die Täter Gold, Bargeld und Gegenstände in fünfstelliger Höhe.
Habgier als Motiv
Die Staatsanwaltschaft hat für alle vier Angeklagten wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes lebenslange Haft beantragt, für die Männer auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Täter hätten das Verbrechen aus Habgier begangen. Die Verteidigung wies zuvor jegliche Tötungsabsicht zurück. Unter Einfluss von Drogen soll alles "aus dem Ruder gelaufen" sein. Der Plan sei nur Einbruch und Diebstahl eines Tresors gewesen, erklärten die Anwälte vor dem Landgericht München II.
Die Frau, die als Pflegerin in dem Ort im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen einen schwerkranken Mann betreute, spionierte laut Anklage den Haushalt aus. Nach dem Tod des Mannes plante sie gemeinsam mit den anderen den Raubüberfall.
Hinweise auf die Pflegerin hatten Nachbarn des Anwesens bereits kurz nach der Tat gegeben. Am Tatort fanden die Ermittler dann DNA-Spuren ihres wegen Diebstahls einschlägig vorbestraften Bruders.