Panorama

Aufenthalt erschlichen?Neuseeland droht Dotcom mit Abschiebung

16.04.2015, 10:49 Uhr
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Kim Dotcom muss in den USA Strafverfolgung befürchten. (Foto: picture alliance / dpa)

Als sich Kim Dotcom 2009 um einen Aufenthaltsstatus in Neuseeland bewarb, flunkerte er offenbar: Die Frage, ob er in Neuseeland wegen einer Straftat verurteilt worden sei, verneinte er. Das wird für ihn nun zum Problem.

Kim Schmitz alias Kim Dotcom könnte nach Deutschland oder Finnland abgeschoben werden. Hintergrund ist laut "New Zealand Herald" eine Verurteilung wegen Rasens, die Dotcom bei seinem Antrag auf Aufenthaltsrecht im Jahr 2010 nicht angegeben hatte. Dotcom müsse sich bis zum 4. Mai dazu äußern, danach werde über eine etwaige Abschiebung entschieden, zitierte die Zeitung eine Vertreterin der Einwanderungsbehörde.

Nach Informationen des "New Zealand Herald" war Dotcom 2009 wegen Rasens in der Nähe von Auckland erwischt und verurteilt worden. Er soll 149 Kilometer in der Stunde in einer Zone mit Tempo 50 gefahren sein. Wenige Monate später habe er die Frage nach Verurteilungen in den vorangegangenen fünf Jahren verneint.

Dotcom kommentierte den Zeitungsbericht auf Twitter sarkastisch: "Lieber Herr Dotcom, sie haben zwei Möglichkeiten: Auslieferung oder Abschiebung. Freundliche Grüße, die Regierung von Neuseeland", schrieb er.

Die USA bemühen sich um eine Auslieferung Dotcoms. US-Ankläger werfen dem Gründer der einstigen Tauschplattform Megaupload Copyrightverletzungen in großem Stil vor. Sie haben 2012 seine Auslieferung beantragt. Dotcom hat die deutsche und die finnische Staatsbürgerschaft.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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