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Für schwerkranke Erwachsene Österreich erlaubt Sterbehilfe

Der Nationalrat in Österreich billigte nun ein Gesetz zur Beihilfe zum Suizid.

Der Nationalrat in Österreich billigte nun ein Gesetz zur Beihilfe zum Suizid.

(Foto: picture alliance / photothek)

In Österreich können ab 2022 dauerhaft schwer kranke oder unheilbar kranke Erwachsene Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Jedoch sind daran strenge Bedingungen geknüpft. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.

In Österreich können schwer kranke Menschen vom neuen Jahr an Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Das Parlament in Wien beschloss nun mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid. Die Möglichkeit einer Sterbeverfügung - ähnlich einer Patientenverfügung - steht allerdings nur Menschen offen, die dauerhaft schwer krank sind, und unheilbar Kranken. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.

Voraussetzung für das "Sterbeverfügungsgesetz" ist die Aufklärung durch zwei Ärzte, von denen einer über eine Qualifikation in Palliativmedizin verfügen muss. Sie müssen insbesondere feststellen, ob der Patient in der Lage ist, die Entscheidung selbstständig zu treffen. Darüber hinaus muss eine Frist von mindestens zwölf Wochen eingehalten werden, um sicherzugehen, dass der Entschluss nicht auf einer vorübergehenden Krise beruht. Bei Patienten im Endstadium einer Krankheit wird die Frist auf zwei Wochen verkürzt. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Verfügung aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen.

Die regierenden Konservativen von der ÖVP sowie die Grünen unterstützten das Gesetz im Nationalrat ebenso wie die oppositionellen Sozialdemokraten und die liberalen Neos. Nur die rechte FPÖ stimmte nicht zu. Das Gesetz achte die Menschenwürde, sagte Justizministerin Alma Zadic laut der Nachrichtenagentur APA. Es solle aber auch sicherstellen, dass "niemand den Weg des Sterbens wählt, wenn es andere Möglichkeiten gibt". Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sei in Arbeit. Die Regierung stelle auch mehr Geld zur Vorbeugung vor Suiziden zur Verfügung.

Das österreichische Verfassungsgericht hatte vor einem Jahr das bisherige Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Hätte es bis Ende Dezember keine Neuregelung gegeben, wäre das Verbot einfach ausgelaufen und die Beihilfe zum Suizid wäre unreguliert möglich gewesen.

Rat und Nothilfe
  • Bei Suizidgefahr: Notruf 112
  • Beratung in Krisensituationen: Telefonseelsorge (0800/111-0-111 oder 0800/111-0-222 oder 116-123, Anruf kostenfrei) oder Kinder- und Jugendtelefon (Tel.: 0800/111-0-333 oder 116-111; Mo-Sa von 14 bis 20 Uhr)
  • Auf den Seiten der Deutschen Depressionshilfe sind Listen mit regionalen Krisendiensten und Kliniken zu finden, zudem Tipps für Betroffene und Angehörige.
  • In der deutschen Depressionsliga engagieren sich Betroffene und Angehörige, um die Situation und die Versorgung Depressiver zu verbessern. Sie bieten Depressiven ein E-Mail-Beratung als Orientierungshilfe an.
  • Eine Übersicht über Selbsthilfegruppen zur Depression bieten die örtlichen Kontaktstellen (KISS).

Quelle: ntv.de, mbu/AFP/dpa

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