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"Das Kind war quasi tot"Raser wegen Mordversuchs verurteilt

20.09.2018, 14:19 Uhr
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(Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa)

Mehrfach vorbestraft und zweimal abgeschoben: Vor einem Jahr rast ein illegal wiedereingereister Serbe morgens durch Berlin. Er flüchtet vor der Polizei und überfährt dabei eine Mutter und ihre Tochter. Nun fällt ein Urteil: Der Mann muss 13 Jahre hinter Gitter.

Für die Verursachung eines beinahe tödlichen Verkehrsunfalls auf der Flucht vor der Polizei muss ein Mann mehrere Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Berlin verurteilte den 34-Jährigen zu einer 13-jährigen Haftstrafe. Er hatte bei der Flucht mit seinem Auto eine Mutter und ihr fünfjähriges Kind erfasst und schwer verletzt. "Es ist ein Wunder, dass die beiden noch leben", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Er verurteilte Djordje S. wegen versuchten Mordes und zahlreicher anderer Delikte.

Der Richter bezeichnete den Mann als "hochkriminelle Persönlichkeit". Er ist siebenfach vorbestraft und wurde bereits zweimal nach Serbien abgeschoben, wie der Richter erläuterte. Erst kurz vor der Tat war er wieder unerlaubt nach Deutschland eingereist.

Djordje S. war vor einem Jahres vor der Polizei geflüchtet, die ihn kontrollieren wollte. Dabei raste er betrunken durch Berlin-Kreuzberg. Im morgendlichen Berufsverkehr erfasste er die Mutter und ihr Kind, die über die Motorhaube etwa 10 bis 15 Meter durch die Luft geschleudert wurden.

Rettung durch Krankenschwester

"Das Kind war quasi schon tot", sagte der Richter und machte darauf aufmerksam, dass sein Überleben allein einer Krankenschwester vor Ort zu verdanken sei. Das Mädchen und seine Mutter erlitten neben Knochenbrüchen auch psychische Schäden. Auch ein knappes Jahr später kann die Mutter noch immer nicht richtig laufen. Die Familie der beiden begrüßte das Urteil.

Gegen S. wurde zudem eine fünfjährige Führerscheinsperre verhängt. Der Mann wurde ferner wegen Fahrens ohne Führerschein, Unfallflucht und Widerstands gegen Beamte verurteilt - er hatte sich gewaltsam gegen seine Festnahme gewehrt.

In seinem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Ankläger hatten auf eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren plädiert. Der Forderung nach einer lebenslangen Führerscheinsperre folgte das Gericht jedoch nicht. Die Verteidigung des Mannes hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung gefordert.

Tat zur Verdeckung anderer Strafen

Die Verurteilung wegen versuchten Mordes erklärte der Richter damit, dass S. mit der Raserei vorangegangene Straftaten - unter anderem das betrunkene Fahren ohne Führerschein - habe verdecken wollen und dass sich höchst egoistisch verhalten habe, weil auch zahlreiche andere Passanten und Fahrradfahrer gefährdet wurden. "Man konnte nicht ansatzweise auf einen guten Ausgang vertrauen", sagte der Richter und begründete damit den Vorsatz der Tat. Er räumte aber auch ein, dass S. zum Ende des Prozesses Reue gezeigt und sich offenbar aufrichtig entschuldigt habe.

In einem anderen prominenten Berliner Autoraserfall hatte der Bundesgerichtshof im Frühjahr ein Mordurteil wieder aufgehoben, weil nach Ansicht der Karlsruher Richter der Tötungsvorsatz fehlte. In dem Fall hatte das Berliner Landgericht zwei Männer nach einem illegalen Autorennen verurteilt, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer starb. Es war das bundesweit ersten Mordurteil in einem derartigen Fall. Der Prozess soll im November in zweitem Anlauf neu starten.

Quelle: jwu/AFP

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