Panorama

Untersuchte StichverletzungenRechtsmediziner widersprechen Madsen

22.03.2018, 15:35 Uhr
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In diesem Gerichtssaal wird gegen Madsen verhandelt. (Foto: imago/ritzau)

Der unter Mordverdacht stehende Peter Madsen hat seine eigene Version davon, was mit der Journalistin Kim Wall an Bord seines U-Boots geschehen ist. Doch die rechtsmedizinischen Untersuchungen zeigen: So, wie es der Däne vorgibt, kann es nicht gewesen sein.

Im Mordprozess gegen den dänischen U-Boot-Bauer Peter Madsen hat die Rechtsmedizin Zweifel an dessen Darstellung vom grausigen Tod der Journalistin Kim Wall. Einige Stichwunden deuteten darauf hin, dass Wall möglicherweise noch am Leben gewesen sei, als Madsen auf sie eingestochen habe, sagte die Rechtsmedizinerin Christina Jacobsen. Madsen hatte ausgesagt, die Journalistin sei erstickt.

Er habe ihre Leiche erst sieben Stunden später zerteilt, um sie über Bord werfen zu können. "Wenn die Stiche erst vier Stunden oder mehr nach dem Einsetzen des Todes erfolgt wären, wäre kein Blut aus dem Gewebe ausgetreten", so Jacobsen laut einem Liveblog des Dänischen Rundfunks. Zwei der Stichwunden in ihrem Unterleib seien ihr zugefügt worden, als sie noch lebte, höchstens aber eine Stunde nach ihrem Tod.

Die Stichwunden seien außerdem nicht dazu geeignet gewesen, Gase aus ihrem Körper entweichen zu lassen - wie Madsen es als seine Absicht darstellt. Die genaue Todesursache konnten die Rechtsmediziner nicht feststellen, weil die Leichenteile zu lang im Wasser gelegen hatten. Die von Madsen gelieferte Erklärung, Wall sei möglicherweise an einer Kohlenmonoxidvergiftung im U-Boot gestorben, konnten die Mediziner ebenfalls nicht bestätigen.

Die Anklage ist davon überzeugt, dass Madsen die schwedische Journalistin im vergangenen August an Bord seines U-Boots gefesselt, missbraucht und ermordet hat, bevor er ihre Leiche zerstückelte und in Plastiksäcken im Meer versenkte. Sie zeichnet von dem U-Boot-Bauer das Bild eines sexuell perversen Sadisten mit narzisstischen und psychopathischen Zügen.

Neben Mord wirft die Anklage dem 47-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch sowie Leichenschändung vor. Madsen bestreitet den Mord und hat bisher nur die Zerstückelung der Leiche von Kim Wall gestanden. Insgesamt sind 37 Zeugen geladen, darunter Gerichtsmediziner und Ex-Partnerinnen des Tüftlers. Ein Urteil wird am 25. April erwartet.

Quelle: sba/dpa

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