Unfall mit vier Toten in BerlinSUV-Fahrer äußert vor Gericht Bedauern

Vor zwei Jahren verliert ein SUV-Fahrer in Berlin die Kontrolle und rast über einen Gehweg. Dabei verlieren vier Fußgänger ihr Leben, darunter ein Kleinkind. Zum Prozessstart spricht der Fahrer den Hinterbliebenen sein Beileid aus. Eine Anwältin der Nebenklage reagiert empört.
Zum Auftakt des Prozesses um einen SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin-Mitte hat der angeklagte 44-jährige Fahrer vor dem Berliner Landgericht sein Bedauern über den Unfall und die Folgen geäußert. "Ich möchte den Angehörigen mein tiefstes Beileid aussprechen", hieß es in einer von Michael M. verlesenen Einlassung nach der Anklageverlesung. Er ist wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung angeklagt.
Für den Prozess sind bis Anfang Februar 21 Verhandlungstage ansetzt. Die Anklage wirft M. vor, am 6. September 2019 mit seinem Wagen gefahren zu sein, obwohl er wusste, dass bei ihm eine strukturelle Epilepsie sowie - nach einer etwa einen Monat zuvor erfolgten Operation - eine Hirnnarbe bestand. Bei gebotener Sorgfalt habe er erkennen können, gesundheitlich nicht in der Lage gewesen zu sein, das Fahrzeug sicher zu führen.
Der Angeklagte sei infolge eines epileptischen Anfalls verkrampft und habe das Gaspedal durchgedrückt. Dann sei er konstant voll beschleunigend gradlinig rund 80 Meter weitergefahren, von der Fahrbahn abgekommen und habe vier Menschen sowie mehrere Poller und einen Ampelmasten überfahren. Seine Opfer habe er mit einer "Kollisionsgeschwindigkeit von 102 bis 106 Kilometern pro Stunde" erfasst und deren Tod "fahrlässig in Kauf genommen".
In seiner Einlassung sprach M. von einem "schrecklichen, ganz traurigen Unglück". Er sei zutiefst verzweifelt über das "unermessliche Leid", das sein Unfall verursacht habe. In seinem Leben habe er bislang nur zwei epileptische Anfälle gehabt und am Tag des Unfalls nicht mit einem Anfall gerechnet. "Wir sind empört über die Einlassung", sagte eine Nebenklageanwältin am Rande des Prozesses. M. habe einen eindeutigen ärztlichen Rat gehabt, nicht Auto zu fahren. Insgesamt neun Nebenkläger, allesamt Hinterbliebene, nehmen am Prozess teil.