Panorama

Weil der Junge weinteSechsjährige erdrosselt Bruder mit Gurt

20.11.2018, 10:01 Uhr
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(Foto: AP)

Ein Vater aus dem US-Bundesstaat Texas lässt seine zwei Kinder im Wagen zurück, um in einem Einkaufszentrum shoppen zu gehen. Als er zurückkehrt, ist der Junge tot. Jetzt muss sich der 26-Jährige wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verantworten.

Gegenüber der Polizei gab Adrian Dreshaun Middleton an, er habe den Kindern einen Film angemacht, ihnen Snacks gegeben und die die Klimaanlage eingeschaltet, ehe er sie im Mai vor einem Einkaufzentrum in Houston allein im Auto zurück ließ. Beide hätten in ihren Kindersitzen gesessen. Vom Laden aus habe er den Wagen stets im Blick gehabt. Dennoch war sein Sohn tot, als er nach 45 Minuten zurückkehrte. Allerdings gab es in Middletons Auto überhaupt keine Kindersitze.

r Ein Überwachungsvideo zeigt, dass der 26-Jährige in Wirklichkeit eine Stunde und 40 Minuten in der Mall war, ohne nach seinen Kindern zu sehen. Was in diesem Zeitraum im Wagen passierte, wissen die Ermittler nur von der Sechsjährigen selbst. Sie soll zunächst mit ihrem Bruder gespielt haben, doch als sie dazu keine Lust mehr hatte, fing der Junge an zu weinen. Sie sei wütend geworden, sagt sie, habe ihm deshalb den Sicherheitsgurt um den Hals gewickelt. Als er still war, glaubte sie, er sei eingeschlafen.

Tod durch Strangulation

Als Middleton zum Auto zurückkehrte und seine Einkäufe in den Kofferraum stellte, sah er seine Tochter weinen. Sie müsse auf die Toilette, und sie habe etwas Schlimmes getan, erzählte sie ihm. Dann sah Middleton den um den Hals des Jungen gewickelten Sicherheitsgurt und bemerkte, dass der Einjährige nicht mehr reagierte. Sofort wählte der den Notruf und versuchte, das Kind wiederzubeleben, bis der Krankenwagen eintraf. Im Kinderkrankenhaus konnten die Ärzte aber nur noch den Tod des Jungen feststellen.

Die Autopsie ergab, dass der Junge durch Erdrosseln starb. Middleton wurde nun wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht angeklagt. Seine Tochter lebt inzwischen bei der Großmutter. Für die Tat wird sie aufgrund ihres Alters nicht belangt.

Quelle: nan

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