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Durch Bürgergeld-Reform Sozialverband warnt vor Wohnungslosenkrise

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Alle Leistungsbezieher würden es in Zukunft schwerer haben, eine Wohnung zu finden, warnt der Sozialverband.

Alle Leistungsbezieher würden es in Zukunft schwerer haben, eine Wohnung zu finden, warnt der Sozialverband.

(Foto: picture alliance / ABBfoto)

Union und SPD planen striktere Regeln für Bürgergeld-Empfänger. Wiederholte Terminversäumnisse könnten auch zum Verlust der Wohnung führen. Der Sozialverband kritisiert die Maßnahmen deshalb scharf.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat im Zuge der geplanten Änderungen bei der Grundsicherung vor einer verschärften Wohnungsnot für Leistungsbezieher gewarnt. "Wir sind inmitten einer Wohnungskrise - bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware", sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Und trotzdem soll es künftig möglich sein, die Mietkosten für Menschen im Sozialleistungsbezug komplett zu streichen. Das finden wir verantwortungslos."

Es treffe nicht nur diejenigen, die mit dieser Maßnahme gerügt werden sollten, warnte Engelmeier. Menschen im Leistungsbezug würden es in Zukunft grundsätzlich schwerer haben, eine Wohnung zu finden. "Denn auch die Vermieter wissen nun: Bürgergeld-Beziehenden eine Wohnung zu überlassen, birgt die Gefahr, dass das Amt die Miete womöglich nicht mehr bezahlt." Der Sozialverband fürchte, dass aus der "Wohnungskrise dann eine Wohnungslosenkrise wird". Immerhin würden Familien von der Regelung ausgenommen, sagte Engelmeier. "Kinder für das Verhalten ihrer Eltern auf diese drastische Weise mit zu bestrafen, wäre grundfalsch."

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss nach wochenlangen Verhandlungen auf Änderungen beim Bürgergeld geeinigt, das künftig Grundsicherung heißen soll. Die rund 5,5 Millionen Bezieher müssen sich auf verschärfte Mitwirkungspflichten und bei Missachtung auf schärfere Sanktionen einstellen. Wer Termine im Jobcenter wiederholt versäumt, dem sollen künftig alle Leistungen gestrichen werden - letztlich auch die Unterstützung zur Unterkunft.

Deckel auf Quadratmetermiete

Auf einen einmalig verpassten Termin ohne wichtigen Grund folgt demnach noch keine Leistungsminderung. Ab dem zweiten Meldeversäumnis greift eine Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent für einen Monat.
Für sogenannte Terminverweigerer, die wiederholt nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Nach drei aufeinanderfolgenden versäumten Terminen wird der Regelbedarf vorerst nicht mehr ausgezahlt.

Die Kosten für Miete und Heizung werden direkt an den Vermieter gezahlt. Erscheint die betroffene Person weiterhin nicht, gilt sie als nicht erreichbar und der gesamte Leistungsanspruch entfällt. Auch hier gilt jedoch, dass die Kosten der Unterkunft für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft weitergezahlt werden.

Die Anerkennung von Wohnkosten soll außerdem stärker begrenzt werden. Aufwendungen für die Unterkunft werden nicht mehr als Bedarf anerkannt, soweit sie mehr als das Anderthalbfache der lokal als angemessen geltenden Aufwendungen betragen. Um gezielt gegen überteuerte Kleinstwohnungen, sogenannte Schrottimmobilien, vorzugehen, erhalten Kommunen zudem die Möglichkeit, eine Quadratmeterhöchstmiete festzulegen. Überschreitet die Miete diesen spezifischen Wert, gelten die Kosten als unangemessen und das Jobcenter leitet ein Kostensenkungsverfahren ein.

Zudem gelten Mieten, die gegen eine örtliche Mietpreisbremse verstoßen, als unangemessen, was die Leistungsbeziehenden zu einer Rüge beim Vermieter verpflichtet. Der Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete kann dabei auf das Jobcenter übergehen, das diesen dann zivilrechtlich geltend macht.

Quelle: ntv.de, lwe/dpa/rts

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