Neues Punktesystem Das müssen ausländische Fachkräfte erfüllen
06.01.2023, 13:58 Uhr
Die Chancenkarte soll jemand aus einem Nicht-EU-Staat unter anderem erhalten können, wenn er oder sie in einem neuen Punktesystem mindestens sechs Punkte erreicht.
(Foto: picture alliance / SvenSimon)
Um dem Fachkräftemangel entgegenzusteuern, will Deutschland das Einwanderungsgesetz attraktiver machen. Mit einem neuen Punktesystem sollen auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten eine höhere Chance haben, Fuß zu fassen. Punkten kann man nicht nur mit einer guten Ausbildung.
Mit leichteren Anerkennungen und einer neuen Chancenkarte will die Bundesregierung mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland gewinnen. Das sieht ein Referentenentwurf für das geplante neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor. Innenministerin Nancy Faeser, Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD, Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger von der FDP hatten Eckpunkte dazu bereits im November vorgestellt, nachdem sie im Kabinett beschlossen worden waren.
Unter anderem soll für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss zur Arbeitssuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. "Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug", heißt es im Gesetzentwurf. "Die Chancenkarte bietet Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung."
Die Chancenkarte soll jemand aus einem Nicht-EU-Staat unter anderem erhalten können, wenn er oder sie in einem neuen Punktesystem mindestens sechs Punkte erreicht. Vier Punkte soll es beispielsweise geben, wenn jemand eine bestimmte Berufsqualifikation hat. Gute Deutschkenntnisse oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung sollen drei Punkte erbringen können. Jeweils zwei Punkte soll es geben können bei nur ausreichenden Deutschkenntnissen oder nur zweijähriger entsprechender Berufserfahrung oder bei einem Alter bis 35 Jahren. Einen Punkt gibt es den Plänen zufolge künftig unter anderem, wenn jemand mindestens sechs Monate rechtmäßig am Stück in Deutschland war.
Begrenzung bei Westbalkanregelung aufgehoben
Weitere Erleichterungen sind mit einer begleitenden Verordnung des Arbeitsressorts geplant. So soll unter anderem eine Begrenzung bei der sogenannten Westbalkanregelung auf 25.000 Personen pro Jahr aufgehoben werden. Über diesen Entwurf, der der dpa ebenfalls vorliegt, hatte das Nachrichtenportal "The Pioneer" zuerst berichtet.
Das Kontingent für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien soll auf 50.000 Zustimmungen jährlich erhöht werden. Mit den Neuerungen soll jährlich Zehntausenden Menschen aus Nicht-EU-Staaten der Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt und für ein Leben in Deutschland ermöglicht werden. Das soll dem in zahlreichen Branchen eklatanten Fachkräftemangel entgegenwirken.
Quelle: ntv.de, can/dpa