Politik

500 Anträge in zwei Jahren Hunderte wollen Bundeswehr verlassen

Von Mitte 2014 bis Mitte 2016 wollten 62 Soldatinnen und 407 Soldaten aus der Bundeswehr entlassen werden.

Von Mitte 2014 bis Mitte 2016 wollten 62 Soldatinnen und 407 Soldaten aus der Bundeswehr entlassen werden.

(Foto: dpa)

Obwohl die Bundeswehr eine Freiwilligen-Armee ist, gehen immer noch hunderte Verweigerungsanträge ein. Die meisten davon werden angenommen, aber etliche werden auch abgelehnt. Besonders für Offiziere kann die Verweigerung teuer werden.

Auch nach der Umgestaltung der Bundeswehr in eine Freiwilligen-Armee gehen dort noch immer hunderte Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ein. Von Mitte 2014 bis Mitte 2016 hätten 62 Soldatinnen und 407 Soldaten aus Gewissensgründen entlassen werden wollen, berichtete die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post". Das Blatt beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.

Das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben habe 67 Prozent der Anträge anerkannt und 25 Prozent abgelehnt. Die restlichen Anträge seien als unzulässig eingestuft oder vom Antragsteller zurückgezogen worden.

"Das Risiko des Soldatenberufs, töten zu müssen oder getötet zu werden, wird in konkreten Gefechtssituationen oft als Schlüsselerlebnis erstmals erfahrbar und häufig erst dann in seiner vollen Tragweite begriffen", sagte die Linken-Bundeswehrexperten Katrin Kunert der Zeitung.

Teure Angelegenheit für Offiziere

Besonders für Offiziere kann die Verweigerung dem Bericht zufolge eine teure Angelegenheit werden. Von 153 entlassenen Offizieren oder Offiziersanwärtern habe der Bund über 5,6 Millionen Euro Ausbildungskosten zurückgefordert - in einer Spannweite von 1200 Euro bis 69.000 Euro pro Fall.

Die Linksfraktion forderte, die Verfahren zu vereinfachen: Die Begründungspflicht solle durch eine einfache Willenserklärung ersetzt werden. Außerdem müssten die Antragsteller die Gelegenheit bekommen, ihre Beweggründe auch persönlich in einer mündlichen Anhörung zu erläutern.

Quelle: ntv.de, kpi/AFP

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