Politik

Fraktion zahlt für Landesgruppen Illegaler Wahlkampf? Bundestag prüft AfD-Plakate

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Es geht um Plakate wie dieses.

Es geht um Plakate wie dieses.

(Foto: IMAGO/BildFunkMV)

Die AfD-Fraktion im deutschen Parlament gibt einen sechsstelligen Betrag für Plakate aus. Das darf sie, solange kein Wahlkampf damit betrieben wird. Doch jetzt kommt der Verdacht auf, dass es dabei vielleicht nicht mit rechten Dingen zuging. Der Bundestag prüft die Angelegenheit eingehend.

Der Ältestenrat des Bundestags beschäftigt sich in dieser Woche mit Plakaten der AfD. Das Gremium geht der Frage nach, ob eine deutschlandweite Plakataktion gesetzeskonform ist, die um den Jahreswechsel herum gestartet wurde. Im Raum steht der Verdacht, dass die Partei Steuergelder missbraucht haben könnte.

Die AfD-Fraktion bekommt im Rahmen ihrer Arbeit im Deutschen Bundestag finanzielle Mittel aus Steuergeldern zur Verfügung gestellt. Damit darf die Partei zwar Öffentlichkeitsarbeit betreiben, allerdings nicht im Kontext von Wahlen. Erlaubt sind etwa Hinweise auf Vorgänge im Parlament oder Veranstaltungen der Fraktion. Recherchen von "Correctiv" und ZDF-"frontal" zeigen jedoch, dass diese Regel womöglich nicht eingehalten wurde.

So tauchten zwischen November und Januar in ganz Deutschland 650 Großplakate am Straßenrand auf, mit denen etwa "Grenzen schützen, Zurückweisungen jetzt" oder auch "Abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben" gefordert wurde. Zudem hingen mehrere kleinere Plakate, wie sie für den Wahlkampf typisch sind, an Laternen, mit denen die AfD zu lokalen "Bürgerdialogen" einlud. Auch online wurde dafür geworben. An diesen Veranstaltungen nahmen den Recherchen zufolge Spitzenpolitiker wie Tino Chrupalla teil. Bei beiden Kampagnen ist das Logo der Bundestagsfraktion klar zu erkennen.

AfD beteuert: Alles ging mit rechten Dingen zu

Insider aus der Werbebranche rechneten den Medien vor, dass diese Plakate ungefähr 300.000 Euro gekostet haben könnten, was einem Viertel des gesamten AfD-Budgets für Öffentlichkeitsarbeit entspräche. "Correctiv" und dem ZDF liegen E-Mails aus der Bundestagsfraktion vor, in denen den Landesgruppen mitgeteilt wurde, dass mehrere Motive zum Plakatieren und für Anzeigen in Zeitungen angeboten würden. "Die Abrechnung der Kosten erfolgt aus den Landesgruppenbudgets", hieß es demnach weiter. Dabei handelt es sich um Mittel der Bundestagsfraktion.

Auf Anfrage beider Medien äußerte sich die AfD überzeugt: "Plakataktionen und Bürgerdialoge sind nach dem Abgeordnetengesetz zulässig, wenn die Fraktion diese nutzt, um die Öffentlichkeit über parlamentarische Vorgänge sowie ihre Initiativen und Konzepte zu unterrichten, beziehungsweise wenn sie mit den Bürgern in einen Dialog über parlamentarisch-politische Fragen tritt. Dies trifft auf die Plakatkampagnen und Bürgerdialoge der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu."

Weil der Bundesrechnungshof mehrere derartige Verstöße beim vergangenen Bundestagswahlkampf feststellte, wurden die Regeln für die Fraktions-Öffentlichkeitsarbeit inzwischen verschärft. Dem Bundesrechnungshof gehen die Änderungen allerdings noch nicht weit genug. Ob die AfD mit ihren Großplakaten, den kleinformatigeren Plakaten oder im Internet gegen die neuen Vorgaben verstößt, erörtert der Ältestenrat nun eingehend. Die Partei soll dafür eine Stellungnahme abgeben.

Quelle: ntv.de, mpa

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