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Gründe für Ablehnung erfragt Neuer Anlauf bei Gesetz für Sterbehilfe geplant

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Die beiden Gesetzesinitiativen zu einer Neuregelung der Sterbehilfe fanden im Bundestag keine Mehrheit.

Die beiden Gesetzesinitiativen zu einer Neuregelung der Sterbehilfe fanden im Bundestag keine Mehrheit.

(Foto: picture alliance / Zoonar)

Der Bundestag stimmt über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Sterbehilfe ab - keiner erhält eine Mehrheit. Die Initiatoren lassen nicht locker und wollen einen weiteren Versuch unternehmen. Dazu loten sie zunächst die Gründe aus, warum Parlamentarier dagegen sind.

Nach der im Bundestag gescheiterten gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe denken die Initiatoren der zwei Gesetzesentwürfe über einen neuen Versuch nach. "Es muss unbedingt bald einen neuen Anlauf geben", sagte der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci der "Rheinischen Post". Noch im September will die Abgeordnetengruppe um Castellucci beraten, wie es weitergehen soll.

"Insbesondere werden wir bei denjenigen, die beide Entwürfe im Parlament abgelehnt oder dazu öffentlich aufgerufen haben, nach ihren Vorschlägen fragen", ergänzte der Abgeordnete. Ähnlich äußerte sich die Initiatorin des anderen Entwurfs, Katrin Helling-Plahr.

Ihre Gruppe habe "alle demokratischen Abgeordneten angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, warum unser Gesetzentwurf nicht die notwendige Zustimmung gefunden hat", sagte Helling-Plahr der Zeitung. Die Chancen für einen neuen Anlauf wolle sie in der nächsten Zeit in vielen Gesprächen ausloten. "Alle Beteiligten haben eine baldige Neuregelung verdient", betonte Helling-Plahr.

Derweil sprach sich die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gegen eine gesetzliche Regulierung der Suizidhilfe aus. "Die von Gegnern und zum Teil auch von Befürwortern des assistierten Suizids immer wieder behauptete gesetzliche Grauzone oder gar ein gesetzlich unregulierter Zustand sind für uns nicht erkennbar", sagte der Präsident des Vereins, Robert Roßbruch, der "Rheinischen Post".

Der Bundestag hatte Anfang Juli über die beiden Gesetzesentwürfe abgestimmt. Einen hatte eine Abgeordnetengruppe um Castellucci eingebracht, den anderen eine Gruppe um Helling-Plahr. Beide erhielten jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Der assistierte Suizid ist damit weiterhin legal - ein Gesetz mit verbindlichen Vorgaben zum Schutz der Sterbewilligen und der Assistierenden gibt es aber nicht.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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