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Studie prüft drei Varianten So wird die Gaspreisbremse gerechter

Eine relativ niedrige Obergrenze würde auch Haushalte aus dem untersten Einkommensfünftel treffen, so die Studie.

Eine relativ niedrige Obergrenze würde auch Haushalte aus dem untersten Einkommensfünftel treffen, so die Studie.

(Foto: picture alliance / pressefoto_korb)

Nicht jeder wird durch die Gaspreisbremse gleich entlastet. Die entscheidende Frage lautet: Wie hoch soll die Obergrenze für billiges Gas pro Haushalt sein? Eine Studie des IMK untersucht die Effekte von verschiedenen Limits - und präsentiert einen "schnell umsetzbaren" Lösungsvorschlag.

Die Gaspreisbremse kann einer Studie zufolge durch eine Obergrenze sozial gerechter werden und die Kosten für die Steuerzahler gleichzeitig senken. Sowohl bei einem Limit von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilowattstunden würde die Subventionierung demnach überwiegend bei Haushalten gekappt, die wegen höherer Einkommen weniger Unterstützung benötigten. Das geht aus einer Untersuchung des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung hervor.

"Eine soziale Obergrenze bei der Gaspreisbremse lässt sich so gestalten, dass diejenigen, die es wirklich brauchen, wirksam entlastet werden", sagte der wissenschaftliche Direktor des IMK, Sebastian Dullien. "Sie verhindert gleichzeitig, dass Haushalte mit hohem Einkommen, großer Wohnfläche und sehr hohem monatlichem Verbrauch besonders hohe Entlastungszahlungen erhalten, was ökonomisch und ökologisch unsinnig ist und sozial ungerecht."

Niedrige vs. hohe Obergrenze

Eine relativ niedrige Obergrenze von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr würde demnach knapp ein Drittel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und Gasverbrauch treffen - allerdings auch eine nennenswerte Zahl von Menschen mit niedrigeren Einkommen. So würden knapp sieben Prozent der gasverbrauchenden Haushalte aus dem untersten Einkommensfünftel die Kappungsgrenze überschreiten, wenn auch meist nur geringfügig. Um soziale Verwerfungen zu verhindern, sollte daher eine Härtefallregelung eingerichtet werden, um bedürftige Haushalte zu unterstützen.

Würde die Grenze bei 25.000 Kilowattstunden pro Jahr gezogen, wären dagegen von vornherein nur 1,1 Prozent der ärmeren Haushalte betroffen. Spiegelbildlich wären mit höheren Obergrenzen auch die absolute Kappungswirkung im oberen Einkommensbereich und die Einsparungen für die öffentliche Hand geringer. Letztere reichen den Berechnungen zufolge von knapp 800 Millionen pro Jahr, wenn die Grenze bei 25.000 Kilowattstunden pro Jahr läge, bis zu gut drei Milliarden Euro pro Jahr, wenn sie bei 15.000 angesiedelt wäre.

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"Der Ansatz ist schnell umsetzbar, weil dafür nur Informationen notwendig sind, die die Gasversorger haben oder rasch und einfach bekommen können", sagte Dullien. "Aus dem gleichen Grund ist er definitiv nicht perfekt, aber aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung gegenüber einer Regelung ohne Obergrenze."

Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreiskommission hat vorgeschlagen, pro Haushalt ein Kontingent von 80 Prozent des jeweiligen erwarteten Jahresverbrauchs an Gas zu subventionieren. Für dieses Kontingent solle der Preis auf 12 Cent pro Kilowattstunde festgelegt werden. Gleichzeitig formulierte sie einen Prüfauftrag an die Regierung, die Möglichkeiten einer Obergrenze auszuloten.

Quelle: ntv.de, mne/rts

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