Rund neun Milliarden Euro Bundestag beschließt Gaspreisbremse für Dezember
10.11.2022, 22:00 Uhr
Der Bundestag hat die erste Stufe der Gaspreis-Hilfen beschlossen.
(Foto: picture alliance / Kirchner-Media)
Als Teil der Hilfen angesichts der hohen Energiepreise werden Verbraucher und viele Firmen im nächsten Monat bei den Kosten für Gas entlastet. Der Bund übernimmt die Abschlagszahlung für den Monat Dezember.
Der Bundestag hat die erste Stufe der Gaspreisbremse mit Entlastungen in diesem Winter beschlossen. Geregelt wird mit dem Gesetz die Übernahme der Abschlagszahlung von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs im Dezember. Angesichts der rasant gestiegenen Preise soll damit den gut 20 Millionen Gas- und Fernwärmekunden schnell geholfen werden. Sie können die Zahlung für Dezember auf Null setzen oder diese mit der nächsten Gas-Abrechnung erstatten lassen, was vor allem Mieter betreffen wird.
Allerdings haben Mieter oft keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Versorger, sondern die Vermieter sind Kunden meist von Stadtwerken. Stattdessen zahlen Mieter monatliche Vorauszahlungen an ihre Vermieter. Die Heizkosten werden dann mit der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter anhand des tatsächlichen Verbrauchs final berechnet - Preiserhöhungen in diesem Jahr werden Mietern also erst im kommenden Jahr im Wege einer Nachzahlung in Rechnung gestellt.
Der Bund überweist den Versorgern für die Hilfen rund 8,9 Milliarden Euro aus dem Krisenfonds von insgesamt bis zu 200 Milliarden Euro. Davon profitieren jetzt Haushalts- und auch solche Gewerbekunden, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Der Bundesrat soll am Montag in einer Sondersitzung das Vorhaben endgültig billigen.
FDP-Vize-Fraktionschef Lukas Köhler sprach von einer spürbaren Entlastung sowohl für den Mittelstand als auch für die privaten Verbraucher. "Damit verhindern wir die finanzielle Überforderung vieler Menschen und Unternehmen wegen der hohen Energiekosten und helfen, die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zu überbrücken." Dagegen kritisierte der CDU-Politiker Mark Helfrich: "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?" Kaum jemand blicke noch durch, vor allem wie der Erstattungsbetrag berechnet werde.
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Entlastung müsse bei sehr großen Einkommen versteuert werden. "So sorgen wir für einen sozialgerechten Ausgleich." Den Abschlag versteuern müssen laut Gesetzentwurf diejenigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen.
Mit dieser zweite Stufe, die später vom Bundestag beschlossen und spätestens ab März greifen soll, sollen dann 80 Prozent des Basisverbrauchs von Haushalten und Gewerbe auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Bedarf darüber muss zum vollen Marktpreis bezahlt werden, was als Anreiz zum Sparen gedacht ist. Der Marktpreis liegt im Schnitt derzeit um die 20 Cent pro Kilowattstunde. Das Finanzministerium hat für das Jahr 2023 dafür Ausgaben von bis zu 40,3 Milliarden Euro eingeplant.
Quelle: ntv.de, jwu/rts/dpa