Politik

Nicht genügend Anhaltspunkte Verfassungsschutz: "Letzte Generation" ist nicht extremistisch

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Dem Gesetz nach illegal, aber kein ausreichender Beweis für Extremismus: Klebe-Protest der "Letzten Generation".

(Foto: picture alliance/dpa)

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Mit ihrer Art des Protests löst die "Letzte Generation" immer wieder heftige Reaktionen aus, besonders bei Autofahrern. Die Klimaschützer begehen Straftaten, agieren jedoch gewaltfrei. Der Verfassungsschutz beobachtet die Gruppierung genau - und stuft sie nicht als extremistisch ein.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" derzeit nicht als extremistisch ein. "Aktuell sieht der Verfassungsschutz von Bund und Ländern keine hinreichenden Anhaltspunkte, um die Klimabewegung 'Letzte Generation' als extremistisch einzuschätzen", sagte Präsident Thomas Haldenwang dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Diese Einschätzung werde auch dadurch nicht geändert, dass Aktivisten der "Letzten Generation" teilweise kriminell agierten.

Zugleich betonte Haldenwang: "Der Verfassungsschutz schaut täglich genau hin, wie sich die Situation weiterentwickelt." In der vergangenen Woche hatte der "Spiegel" berichtet, dass der Verfassungsschutz derzeit untersucht, ob er die Klimaschutzaktivisten der "Letzten Generation" beobachten muss. Das Amt habe bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt, hieß es. Dazu sagte Haldenwang, es sei ihm "untersagt, über Prüffälle zu sprechen".

Der Verfassungsschutzpräsident wies jedoch generell und ohne Bezug zur "Letzten Generation" darauf hin, dass ein Prüffall ein standardisiertes Verfahren sei, das eingeleitet werden müsse, damit der Verfassungsschutz überhaupt mit einer Prüfung beginnen könne. Damit sei nicht automatisch eine qualitative Einschätzung verbunden.

Umstrittene Aktionen sorgen auch bei Klimaschützern für Kritik

Die Aktivisten der "Letzten Generation" wurden durch Protestaktionen wie das Festkleben auf Straßen oder das Beschmieren von Gemälden bekannt. Manche Aktionen sorgten für harsche Kritik. Zum Beispiel fällte sie im Februar einen Baum vor dem Kanzleramt. Die Bezirksstadträtin für Mitte, Almut Neumann, bezeichnet die Aktion als "absurd". Den Schaden bezifferte das Amt auf 10.000 Euro, gegen die Beteiligten wurde Strafanzeige erstellt.

Zuletzt sorgten die Aktivisten für Empörung, weil sie das Grundgesetz-Denkmal am Bundestag mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen und mit Plakaten versahen. Hier gab es auch Kritik von der Umweltorganisation WWF. Der geschäftsführende Vorstand von WWF Deutschland, Christoph Heinrich, sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, dass die Aktion dem Klimaprotest eher schade.

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang äußerte sich öffentlich bislang zurückhaltend zu der Gruppe. Sie begehe zwar Straftaten, sei aber deshalb nicht gleich extremistisch, sagte Haldenwang im Herbst.

Quelle: ntv.de, rog/AFP

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