Politik

Aus "Rücksicht auf das Amt" Vorgaben für Tattoos bei Beamten verschärft

Der Gesetzentwurf bessert die bisherige Regelung nach, welche lediglich auf internen Vorschriften basiert.

Der Gesetzentwurf bessert die bisherige Regelung nach, welche lediglich auf internen Vorschriften basiert.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wer als Soldat oder Polizist arbeitet, muss sein äußeres Erscheinungsbild gegebenenfalls anpassen. Ein Gesetz soll es Vorgesetzten ermöglichen, bestimmte Tätowierungen oder Frisuren zu verbieten. Demnach kann ein gewisses Aussehen die "amtliche Funktion" beeinflussen.

Die Möglichkeiten zum Tragen einer Tätowierung werden für Polizisten und Soldaten gesetzlich eingeschränkt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett in Berlin verabschiedet. Danach kann das Tragen von sichtbaren Tätowierungen, Schmuck oder einer bestimmten Haartracht vom Dienstherrn untersagt werden, wenn dadurch "die amtliche Funktion" eines Beamten beeinträchtigt wird.

Zur Begründung heißt es, Staatsdiener müssten mit ihrem Erscheinungsbild "Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen" nehmen. Ähnliche Regelungen gibt es zwar bereits, die beruhen aber nur auf Verwaltungsvorschriften oder Erlassen. Weil es sich jedoch um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 eine gesetzliche Regelung angemahnt. Hintergrund war damals der Prozess gegen einen Polizisten, der wegen rechtsextremer Tattoos seinen Beamtenstatus verloren hatte.

Die Neuregelung ist Teil einer umfassenden Reform des Beamtenrechts. Danach sollen Beamte künftig etwa mehr Freizeitausgleich für Dienstreisen bekommen. Reisezeiten, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, werden dann ab der ersten Minute angerechnet statt - wie bisher - erst ab der 16. Stunde. Darüber hinaus wird die Möglichkeit erweitert, Überstunden auf Langzeitkonten anzusparen.

Quelle: ntv.de, mdi/dpa

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