ThüringenJeder vierte Unfall in Thüringen endet mit Fahrerflucht

Ein Radfahrer stirbt, der Unfallverursacher wird erst nach einer Großfahndung gefasst. Solche Fälle von Unfallflucht passieren immer wieder im Freistaat. Das muss man dazu wissen.
Erfurt (dpa/th) - Tausende Verkehrsteilnehmer begehen in Thüringen jedes Jahr Unfallflucht - teils mit tödlichem Ausgang. Im Jahr 2024 waren es nach Angaben der Landespolizeidirektion 12.480 Fälle. Das sind rund 34 Fälle am Tag. Damit machten sich bei jedem vierten Unfall die Verursacher aus dem Staub. Die Zahlen sind seit Jahren weitgehend konstant, nur in der Corona-Pandemie hatte es weniger Fälle und insgesamt weniger Unfälle gegeben.
Hunderte Schwerverletzte und etliche Tote
Im laufenden Jahr wurden bis Ende Oktober nach vorläufigen Zahlen knapp 10.000 Fahrerfluchten registriert. Mitte Oktober starb ein Fußgänger im Landkreis Sömmerda, der von einem Lkw in den Straßengraben geschleudert wurde. Der Fahrer fuhr zunächst weiter und meldete sich erst später bei der Polizei. Im August kam ebenfalls im Landkreis Sömmerda ein Radfahrer ums Leben, der von einem Auto erfasst wurde. Der Autofahrer wurde erst nach einer Fahndung mit Polizeihubschrauber gestellt.
In den fünf Jahren von 2020 bis inklusive 2024 registrierte die Polizei elf Todesopfer im Zusammenhang mit einer Unfallflucht. In über 300 Fällen wurden Menschen schwer verletzt, über 2.000 Menschen erlitten zudem leichte Verletzungen. Bei den allermeisten Fällen geht es aber nur um Sachschäden, etwa wenn ein geparktes Auto angefahren wurde. Die Aufklärungsquote liegt seit mehreren Jahren zwischen 43 und 45 Prozent.
Das droht bei Unfallflucht
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, dem drohen laut ADAC Hessen-Thüringen Geldbußen oder der Entzug des Führerscheins bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. "Zudem erlischt in der Regel der Versicherungsschutz", erläutert Sprecher Oliver Reidegeld. Zwar reguliere die eigene Haftpflicht den Schaden, hole sich das Geld aber später vom Verursacher zurück.
"Außerdem muss der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen." Denn die Kasko-Versicherung streiche meistens die Leistung komplett. "Das darf die Versicherung oft auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird."
Die Haftung sei übrigens unabhängig von der Art der Verkehrsbeteiligung, betont Reidegeld. Die genannten Regelungen würden ebenso für Fußgänger, Radfahrer und weitere Fortbewegungsarten gelten. "Wer keine Haftpflichtversicherung hat, muss die verursachten Kosten selbst tragen."
Zettel an der Scheibe reicht nicht
Ein Zettel mit den Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des Autos, das man beim Ausparken angefahren hat, reicht übrigens nicht, wie die Landespolizeidirektion klarmachte. Unfallverursacher müssten vor Ort auf den Fahrzeughalter warten. Erscheine der nicht, müsse die Polizei verständigt werden. Hinterlasse man nur einen Zettel, könne das als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eingestuft werden.
Auch wer erst weiterfährt und sich später bei der Polizei meldet, kann nicht damit rechnen, ungeschoren davonzukommen. Die Unfallflucht gilt dann schon als verwirklicht. Es könne sich aber strafmildernd auswirken, teilte eine Polizeisprecherin mit. Dabei gelte: Je früher man sich melde, desto eher könne man mit Nachsicht rechnen. Lasse man sich aber Stunden oder gar Tage Zeit, könne die Strafmilderung auch ganz entfallen.