ThüringenTrotz Personalnot: Starre Altersgrenze für Thüringer Richter

Die Thüringer Justiz leidet unter Personalnot. Dennoch zwingt das Land erfahrene Richter in den Ruhestand. Warum eine Gesetzesänderung bisher aussteht und welche Vor- und Nachteile diskutiert werden.
Erfurt (dpa/th) - Mit spätestens 67 Jahren ist für Richterinnen und Richter in Thüringen Schluss. Wer auch nach Erreichen dieser Altersgrenze noch Recht sprechen will, der hat im Freistaat schlechte Karten. Denn das Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz schließt eine solche Verlängerungsoption momentan ausdrücklich aus. Und das, obwohl Thüringer Gerichte mit einem massiven Personalmangel zu kämpfen haben.
Ein Unding, wie der langjährige Erfurter Richter Martin Borowsky findet: "So eine starre Altersgrenze ist aus der Zeit gefallen und leuchtet mir nicht ein". Bestätigt sieht er sich in seiner Ansicht auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das in diesem Herbst die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare kippte.
Altersgrenze und Generationswechsel
Borowsky, Zivil- und Bereitschaftsrichter am Landgericht Erfurt, muss im September kommenden Jahres in den Ruhestand. Dabei würde er – wie auch andere Dienstkollegen – gerne länger arbeiten. "Ich bin hoch motiviert, gesund und uneingeschränkt dienstfähig", betont er.
Für eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit sieht er angesichts des Generationswechsels in der Thüringer Justiz nur Vorteile. So könnten etwa junge Richter von der Berufserfahrung älterer Kollegen profitieren, meint Borowsky.
Der Wettlauf gegen die Ruhestandswelle
Die Thüringer Justiz steht vor einer riesigen Pensionierungswelle. In den nächsten zehn Jahren wechseln laut Justizministerium 369 Richter und Staatsanwälte regulär in den Ruhestand – knapp 45 Prozent des jetzigen Personalbestandes. Während Beamte und Staatsanwälte auf Antrag oder bei Vorliegen dringender dienstlicher Belange über die Altersgrenze hinaus weiterarbeiten könnten, müssen Richter im Freistaat bislang mit 67 Jahren zwingend in den Ruhestand.
Andere Bundesländer haben angesichts steigender Pensionierungszahlen und sinkender Absolventenzahlen in den Rechtswissenschaften bereits Verlängerungsoptionen gesetzlich geregelt – etwa Hessen und Sachsen. Nordrhein-Westfalen hat Ende Oktober einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Richtern Arbeit bis zum 69. Lebensjahr erlauben soll.
Keine Lösung des strukturellen Personalmangels
Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) sieht zwar auch die Vorteile und ist offen für eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit von Richtern, an einer Gesetzesänderung arbeitet sie gegenwärtig aber nicht. "Ich habe dazu noch keine abschließende Meinung und bin da noch im Gespräch." Eine Verlängerung löse aber nicht das grundsätzliche Problem der Justiz, sagt Meißner.
Notwendig seien neue Stellen und neues Personal. "Deswegen kann das am Ende nur ein Baustein sein und nicht die Lösung", so die Ministerin. Sie sieht eher das Problem, dass viele Richter aufgrund der hohen Arbeitsbelastung vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. "Es kommt darauf an, die Kollegen, so lange wie möglich im Dienst zu halten und die Vorruhestandseintritte zu reduzieren."
Zwischen Wunsch zu bleiben und Furcht vor Blockaden
Der Thüringer Richterbund äußert sich zurückhaltend. "Wenn viele länger arbeiten wollen, würde wahrscheinlich auf Dauer das Regeleintrittsalter in die Pension erhöht werden", sagt Udo Tietjen, einer der beiden neuen Co-Vorsitzenden. Das hätte zur Folge, dass diejenigen, die früher gehen wollen, höhere Abschläge in Kauf nehmen müssten.
Eine Verlängerung könnte aber aus Sicht von Tietjen für eine Übergangszeit den Personalbedarf entzerren. "Für die nächsten fünf Jahre sehe ich zumindest ein Problem, dass in Thüringen genügend geeignete Nachwuchskräfte gefunden werden und das würde das sicherlich ein wenig abmildern." Zwischen 2001 und 2015 habe es kaum Neueinstellungen gegeben, daher fehlten in der Richterschaft die mittleren Jahrgänge.
Kritiker befürchten durch länger arbeitende Richter Planungsunsicherheiten für die Gerichte – etwa bei der Zuweisung von Dezernaten. Außerdem könnten längere Amtszeiten verhindern, dass jüngere Richter nachrücken. Neben blockierten Karrierewegen wird auch angeführt, dass weniger Leistungswillige eine solche Regelung ausnutzen könnten.
Altersgrenze bald auf Tagesordnung im Parlament?
Von den fünf Fraktionen im Landtag hat bislang nur das BSW das Thema aktiv auf der Agenda. "Wir wollen eine Änderung des Richtergesetzes zur Dienstzeit ins Parlament einbringen", kündigt der Haushaltssprecher der Fraktion und Mitglied im Justizausschuss, Alexander Kästner, an. Richtern, die über das 67. Lebensjahr hinaus arbeiten wollen, solle dies unter noch zu klärenden Bedingungen ermöglicht werden. Eine Initiative für eine Gesetzesänderung könnte im nächsten Frühjahr vorliegen, so der Rechtsanwalt.
Auch die justizpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ulrike Grosse-Röthig, kann sich eine freiwillige Verlängerung grundsätzlich vorstellen: "Dabei müssen allerdings die verfassungsmäßigen Spezifika des Richterberufs beachtet werden." Der Justizpolitiker der CDU-Fraktion, Stefan Schard, nennt eine Verlängerung eine prüfenswerte Option, bei der Erfahrungen anderer Bundesländer helfen könnten.