Wirtschaft

Unlautere Bedingungen in Spanien Booking.com muss 413 Millionen Euro Strafe zahlen

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Es handelt sich um die höchste jemals von der CNMC verhängte Strafe.

Es handelt sich um die höchste jemals von der CNMC verhängte Strafe.

(Foto: picture alliance / Jochen Tack)

Booking.com ist in Europa Marktführer bei Online-Reisebuchungen. In Spanien soll das Unternehmen jedoch mit "unlauteren Geschäftsbedingungen" gearbeitet haben. Die Wettbewerbsaufsicht verhängt eine Rekordstrafe. Booking.com kündigt Berufung an.

Das Buchungsportal Booking.com soll in Spanien eine Millionenstrafe zahlen. Die Wettbewerbsaufsicht (CNMC) verhängte ein Bußgeld in Höhe von rund 413 Millionen Euro gegen das niederländische Tochterunternehmen des US-Konzerns Booking Holdings wegen "Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung" auf dem spanischen Markt. Es handelt sich um die höchste jemals von der CNMC verhängte Strafe. Booking.com kündigte Berufung an.

Die spanische Behörde erklärte, Booking.com habe in den vergangenen fünf Jahren spanischen Hotels eine Reihe von "unlauteren Geschäftsbedingungen" auferlegt. Das Unternehmen habe den Hotels geschadet und außerdem mit weiteren Mechanismen auf seiner Buchungsplattform den Markteintritt oder das Wachstum anderer Online-Reisedienstleister verhindert.

Die Strafe setzt sich demnach aus zwei Teilen zusammen: Jeweils 206,6 Millionen Euro wegen der unlauteren Geschäftsbedingungen und wegen der Wettbewerbsverstöße gegenüber konkurrierenden Anbietern. "Wir widersprechen dem Ergebnis der CNMC-Untersuchung entschieden und beabsichtigen, gegen diese beispiellose Entscheidung Berufung einzulegen", erklärte Booking.com.

Marktanteil von 60 Prozent

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Das Unternehmen sei "in einem sehr wettbewerbsintensiven Sektor und einer Branche tätig, die sich durch ein hohes Maß an Auswahl für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen auszeichnet". Es biete seinen Partnern unterstützende Programme an, an denen diese teilnehmen könnten. Die Entscheidung der CNMC berücksichtige all dies nicht.

Das richtige Forum, "um die Mehrheit dieser Themen zu erörtern und zu bewerten", sei das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) - es biete die Möglichkeit, "sich auf Lösungen zu einigen, die in ganz Europa einheitlich gelten", erklärte Booking.com weiter. Das Portal ist in Europa Marktführer im Bereich der Online-Reisebuchungen mit einem Marktanteil von 60 Prozent. Die EU hatte das Unternehmen im Mai zur Liste der wichtigsten Digitalunternehmen hinzugefügt, die unter das EU-Gesetz über digitale Märkte fallen.

Quelle: ntv.de, jki/AFP

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